Jeder Arzt sollte einen finanziellen Puffer haben – doch wie groß muss dieser sein? Die klassische Empfehlung lautet: mindestens drei Monatsausgaben liquide vorhalten. Für Ärzte – besonders für Niedergelassene – ist die Lage komplexer, da neben dem privaten Lebensunterhalt auch Praxiskosten und Investitionspflichten zu berücksichtigen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Monate Notgroschen reichen für Angestellte mit stabilen Einkommens- und Ausgabenstrukturen in der Regel aus.
- Niedergelassene Ärzte mit laufenden Praxiskosten sollten mindestens sechs Monate als Reserve vorhalten.
- Der Notgroschen sollte täglich verfügbar, risikolos und nicht für Investitionen gebunden sein.
- Eine vorhandene Krankentagegeldversicherung mit kurzer Karenz kann die notwendige Reservehöhe reduzieren.
Vergleichstabelle
| Kriterium | 3 Monate Rücklage | 6 Monate Rücklage |
|---|---|---|
| Geeignet für | Angestellte Ärzte | Niedergelassene Ärzte |
| Kapitalbindung | Mittel | Hoch |
| Schutz bei langer Krankheit | Begrenzt | Gut |
| Ergänzung Krankentagegeld | Empfohlen | Optional |
| Renditeentgang | Gering | Mittel |
| Psychologische Sicherheit | Mittel | Hoch |
Detailvergleich
Angestellte Ärzte: Drei Monate oft ausreichend
Angestellte Klinikärzte erhalten bei Krankheit Lohnfortzahlung für sechs Wochen, danach springt die GKV oder PKV-Krankentagegeldversicherung ein. Der Notgroschen muss hier vor allem unvorhergesehene Ausgaben (Autopanne, Gerätekauf, kurzfristiger Umzug) abpuffern. Drei Nettomonate sind dafür in der Regel ausreichend.
Niedergelassene Ärzte: Sechs Monate als Mindestpuffer
In der eigenen Praxis laufen Mietkosten, Personalgehälter und Leasingraten auch dann weiter, wenn der Praxisinhaber krank ist. Eine Rücklage von sechs Monaten ermöglicht die Überbrückung einer Arbeitsunfähigkeit ohne Praxisunterbrechung, selbst wenn die Krankentagegeldversicherung erst nach vier bis acht Wochen Karenzzeit greift.
Optimale Anlageform
Der Notgroschen sollte auf einem Tagesgeldkonto oder einem sehr kurz laufenden Geldmarktfonds liegen – nicht in Aktien oder Festgeld mit Kündigungsfrist. Renditemaximierung ist hier nicht das Ziel; Verfügbarkeit und Sicherheit haben Vorrang.
Wann ist welche Option besser?
Drei Monate sind ausreichend für angestellte Ärzte mit laufendem Krankentagegeld-Schutz ab dem ersten Tag und ohne unternehmerische Verantwortung.
Sechs Monate sind das Minimum für niedergelassene Ärzte, besonders bei hohen laufenden Praxiskosten, und für jede Person mit Krankentagegeld-Karenz von mehr als vier Wochen.
Fazit
Für die meisten Niedergelassenen ist ein Notgroschen von sechs Monatsausgaben (privat plus Praxis) die Untergrenze. Ärzteversichert empfiehlt, die Reservehöhe einmal jährlich mit der tatsächlichen Kostenstruktur abzugleichen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesfinanzministerium – Vermögensplanung und Rücklagen
- KBV – Praxisliquiditätsplanung
- PKV-Verband – Krankentagegeld und Karenzzeit
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →