Die klassische Faustregel für einen Notgroschen lautet drei Monatsgehälter. Für niedergelassene Ärzte mit Praxis und fixen Betriebskosten reicht das jedoch oft nicht aus. Wieviel Rücklage ist wirklich sinnvoll?
Kriterien im Überblick
3 Monatsrücklage: Standard-Empfehlung für Angestellte mit planbaren Fixkosten. Deckt kurzfristige Ausfälle, Überbrückung bis zum nächsten KV-Quartal, kleinere Reparaturen.
6 Monatsrücklage: Für Selbstständige und Praxisinhaber empfohlen, da Betriebskosten (Miete, Personal, Geräte) auch bei eigener Arbeitsunfähigkeit weiterlaufen. Puffer für unerwartete Steuervorauszahlungen oder Investitionen.
Direkter Vergleich
| Kriterium | 3 Monate | 6 Monate |
|---|---|---|
| Für Angestellte | Ausreichend | Komfortabel |
| Für Praxisinhaber | Knapp | Empfohlen |
| Kapitalbindung | Mittel | Hoch |
| Absicherungswirkung | Kurze Ausfälle | Auch mittlere Ausfälle |
| Rendite (Tagesgeld) | Besser als nichts | Gleich |
Ein niedergelassener Arzt mit monatlichen Praxiskosten von 15.000 Euro und privatem Lebensunterhalt von 5.000 Euro braucht eine Reserve von mindestens 60.000 bis 120.000 Euro, um sechs Monate ohne Einnahmen zu überbrücken.
Empfehlung für Ärzte
Praxisinhaber sollten sechs Monatsbetriebskosten plus drei Monatsprivateinkommen als Mindest-Liquiditätsreserve anstreben. Dabei werden Krankentagegeld-Versicherung und BU-Absicherung nicht ersetzt, sondern ergänzt. Die Reserve parkt idealerweise auf Tagesgeld oder Geldmarktfonds.
Ärzteversichert hilft bei der Konzeption eines strukturierten Liquiditätsmanagements für niedergelassene Ärzte.
Weiterführende Quellen:
- Deutsche Bundesbank: Spar- und Einlagenformen
- Bundesärztekammer: Finanzplanung Niederlassung
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Liquiditätsmanagement
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