Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist auch für Arztpraxen relevant, sei es für den Praxisinhaber selbst oder für angestellte Ärzte und MFAs. Pensionszusage und Direktversicherung sind die zwei wichtigsten Durchführungswege mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften.

Kriterien im Überblick

Pensionszusage (Direktzusage): Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Mitarbeiter bei Renteneintritt eine Rente zu zahlen. Keine externe Kapitalanlage zwingend erforderlich, Rückstellungsbildung. Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wichtiges Steuersparsystem. Bilanzielles Risiko für den Arbeitgeber.

Direktversicherung: Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Beiträge bis 604 Euro/Monat (2024) steuer- und sozialabgabenfrei. Sicheres, aber weniger flexibles System.

Direkter Vergleich

KriteriumPensionszusageDirektversicherung
Steuerlicher EffektRückstellung senkt Gewinn sofortSteuerfrei bis Beitragsgrenze
RisikoBeim ArbeitgeberBeim Versicherer
FlexibilitätMittel (Änderungen möglich)Gering
Für PraxisinhaberFür GmbH-Struktur optimalFür alle Praxisformen
InsolvenzsicherungPSVaG-PflichtÜber Versicherungsgesellschaft

Pensionszusagen sind besonders für GmbH-Praxen mit gutem Gewinn interessant: Die Rückstellung mindert den steuerpflichtigen Gewinn sofort, während die spätere Rentenzahlung im Rentenalter bei niedrigerem Steuersatz versteuert wird.

Empfehlung für Ärzte

Praxisinhaber in GmbH-Struktur sollten die Pensionszusage durch einen spezialisierten Steuerberater prüfen lassen. Für Einzelpraxen und die Absicherung von MFAs ist die Direktversicherung einfacher und risikofrei. Beide Instrumente können kombiniert werden.

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Weiterführende Quellen:

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