Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist auch für Arztpraxen relevant, sei es für den Praxisinhaber selbst oder für angestellte Ärzte und MFAs. Pensionszusage und Direktversicherung sind die zwei wichtigsten Durchführungswege mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften.
Kriterien im Überblick
Pensionszusage (Direktzusage): Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Mitarbeiter bei Renteneintritt eine Rente zu zahlen. Keine externe Kapitalanlage zwingend erforderlich, Rückstellungsbildung. Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wichtiges Steuersparsystem. Bilanzielles Risiko für den Arbeitgeber.
Direktversicherung: Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Beiträge bis 604 Euro/Monat (2024) steuer- und sozialabgabenfrei. Sicheres, aber weniger flexibles System.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Pensionszusage | Direktversicherung |
|---|---|---|
| Steuerlicher Effekt | Rückstellung senkt Gewinn sofort | Steuerfrei bis Beitragsgrenze |
| Risiko | Beim Arbeitgeber | Beim Versicherer |
| Flexibilität | Mittel (Änderungen möglich) | Gering |
| Für Praxisinhaber | Für GmbH-Struktur optimal | Für alle Praxisformen |
| Insolvenzsicherung | PSVaG-Pflicht | Über Versicherungsgesellschaft |
Pensionszusagen sind besonders für GmbH-Praxen mit gutem Gewinn interessant: Die Rückstellung mindert den steuerpflichtigen Gewinn sofort, während die spätere Rentenzahlung im Rentenalter bei niedrigerem Steuersatz versteuert wird.
Empfehlung für Ärzte
Praxisinhaber in GmbH-Struktur sollten die Pensionszusage durch einen spezialisierten Steuerberater prüfen lassen. Für Einzelpraxen und die Absicherung von MFAs ist die Direktversicherung einfacher und risikofrei. Beide Instrumente können kombiniert werden.
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Weiterführende Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: Betriebliche Altersvorsorge
- GDV: Betriebliche Altersvorsorge
- Bundesärztekammer: Altersvorsorge für Ärzte
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