Betriebliche Altersvorsorge (bAV) spielt für Ärzte eine zunehmend wichtige Rolle – sowohl als Praxisinhaber, der Mitarbeitern bAV-Leistungen anbieten möchte, als auch als Geschäftsführer einer Praxis-GmbH, der eigene bAV-Leistungen optimieren will. Zwei Kernmodelle stehen im Mittelpunkt: die Direktversicherung und die Pensionszusage. Beide haben unterschiedliche steuerliche Profile und Risikoeigenschaften.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direktversicherung ist für Mitarbeiter und Praxisinhaber-GmbH-Geschäftsführer ein einfach umzusetzendes, kostengünstiges bAV-Instrument.
  • Die Pensionszusage (Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung) ermöglicht deutlich höhere steuerlich absetzbare Rückstellungen, ist aber komplex und risikoreich.
  • Bei der Pensionszusage drohen steuerliche Risiken (verdeckte Gewinnausschüttung, Bilanzbelastung), die professionelle Beratung erfordern.
  • Für Einzelpraxen ohne GmbH-Struktur ist die Direktversicherung praktisch die einzige bAV-Option.

Vergleichstabelle

KriteriumDirektversicherungPensionszusage
Geeignet fürAlle Angestellten, GmbH-GFGmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Steuerliche AbsetzbarkeitBis 7.728 €/Jahr (2026)Beliebig hoch (Rückstellung)
Bilanzielle WirkungAußerbilanzielle RücklageBilanzielle Rückstellung
InsolvenzschutzÜber Träger (Lebensversicherer)PSVaG (Pensionssicherungsverein)
KomplexitätGeringHoch (aktuarielle Bewertung)
FlexibilitätMittelGering (Unverfallbarkeit)

Detailvergleich

Direktversicherung: Einfach und sicher

Die Direktversicherung ist ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Beiträge bis 7.728 € p.a. (2026) sind sozialversicherungs- und steuerfrei. Für Praxisinhaber als GmbH-Geschäftsführer ist die Direktversicherung ein transparentes und gut reguliertes Instrument – ohne Bilanzproblematik.

Pensionszusage: Höheres Potenzial, höheres Risiko

Eine Pensionszusage erlaubt es einer GmbH, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer hohe Versorgungsanwartschaften zuzusagen und dafür Pensionsrückstellungen zu bilden. Diese reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH erheblich. Das Risiko: Die Rückstellungen müssen dauerhaft in der Bilanz stehen; bei späterem Wertverlust oder Insolvenznähe entstehen ernsthafte Probleme. Zudem muss die Zusage aktualitär korrekt berechnet werden, um den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.

Insolvenzabsicherung

Direktversicherungen sind über den Lebensversicherer selbst abgesichert (Protektor-Fonds). Pensionszusagen sind über den Pensionssicherungsverein aG (PSVaG) abgesichert – was jedoch nicht das volle zugesagte Niveau garantiert.

Wann ist welche Option besser?

Direktversicherung ist die erste Wahl für Praxisinhaber als Einzelunternehmen, für Mitarbeiter-bAV und für GmbH-Geschäftsführer, die eine unkomplizierte und risikoarme Altersversorgung suchen.

Pensionszusage lohnt sich für etablierte Arzt-GmbHs mit hohen Gewinnen, die gezielt Steuerlast reduzieren und eine substanzielle Altersversorgung aufbauen wollen – jedoch nur mit professioneller Begleitung.

Fazit

Für die meisten Ärzte ist die Direktversicherung der sicherere und einfachere Weg. Die Pensionszusage bietet erhebliches Sparpotenzial, erfordert aber qualifizierte Steuer- und Versicherungsberatung. Ärzteversichert begleitet Sie bei der richtigen Modellauswahl. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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