Die private Pflegezusatzversicherung ist angesichts der Lücken in der gesetzlichen Pflegeversicherung sinnvoll. Zwei wichtige Produkttypen stehen zur Wahl: das staatlich geförderte Pflege-Bahr und das klassische private Pflegetagegeld.
Kriterien im Überblick
Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Pflegezusatztarif nach § 127 SGB XI. Förderung: 60 Euro jährlich vom Staat bei Mindesteigenbeitrag 10 Euro/Monat. Keine Risikoprüfung, aber begrenzte Leistungen. Auszahlung als Tagegeld bei Pflegegrad 2 bis 5.
Privates Pflegetagegeld: Klassische private Pflegezusatzversicherung ohne staatliche Förderung, aber mit individuell wählbarem Tagessatz. Gesundheitsprüfung beim Abschluss, aber höhere Leistungen und mehr Gestaltungsfreiheit.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Pflege-Bahr | Pflegetagegeld |
|---|---|---|
| Staatliche Förderung | 60 €/Jahr | Keine |
| Gesundheitsprüfung | Keine | Ja |
| Max. Tagessatz | Begrenzt | Individuell (bis 200 €/Tag) |
| Leistungsvielfalt | Gering | Hoch |
| Für wen geeignet | Vorerkrankte | Gesunde Abschlussinteressenten |
Das Pflege-Bahr ist besonders für Personen interessant, die aufgrund von Vorerkrankungen keine klassische Pflegezusatzversicherung erhalten würden. Gesunde Ärzte, die frühzeitig abschließen, erhalten beim privaten Pflegetagegeld deutlich bessere Leistungen für vergleichbaren Beitrag.
Empfehlung für Ärzte
Junge gesunde Ärzte sollten frühzeitig ein klassisches Pflegetagegeld mit einem Tagessatz von mindestens 60 bis 80 Euro abschließen. Das deckt die erwartete Lücke zwischen gesetzlichen Pflegeleistungen und tatsächlichen Heimkosten. Pflege-Bahr empfiehlt sich als ergänzende Absicherung für Ärzte mit bestehenden Erkrankungen.
Ärzteversichert vergleicht aktuelle Pflegetagegeld-Tarife und findet die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation.
Weiterführende Quellen:
- BMG: Pflege-Bahr und Pflegezusatzversicherung
- GDV: Pflegezusatzversicherung
- BaFin: Pflegeversicherungsaufsicht
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