PKV-Basistarif und PKV-Standardtarif sind zwei gesetzlich vorgeschriebene Auffangtarife der Privaten Krankenversicherung. Für Ärzte sind sie aus zwei Perspektiven relevant: als möglicher Versicherungsnehmer (bei finanziellen Engpässen oder im Rentenalter) und als behandelnder Arzt, der PKV-Patienten in diesen Tarifen behandelt und entsprechend abrechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der PKV-Standardtarif steht nur Versicherten mit Vertragsabschluss vor 2009 offen; der Basistarif ist für alle PKV-Versicherten und GKV-Wechselberechtigte zugänglich.
- Beide Tarife begrenzen die Beiträge auf den GKV-Höchstbeitrag – was sie attraktiv für einkommensschwache PKV-Versicherte macht.
- Ärzte erhalten im Basistarif nur den einfachen GOÄ-Satz; der Standardtarif vergütet ebenfalls nach GKV-Niveau.
- Freiwillige Nutzung dieser Tarife bedeutet für Ärzte als Leistungserbringer deutliche Einkommensverluste im Vergleich zu Vollversicherungspatienten.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PKV-Basistarif | PKV-Standardtarif |
|---|---|---|
| Zugangsberechtigung | Alle PKV-Versicherten | Nur Altverträge (vor 2009) |
| Beitragshöhe | Max. GKV-Höchstbeitrag | Max. GKV-Höchstbeitrag |
| Leistungsumfang | GKV-Niveau | GKV-Niveau |
| GOÄ-Vergütung für Ärzte | Einfacher Satz | GKV-ähnlich |
| Notfallschutz | Garantiert | Garantiert |
| Wechselrecht | Jederzeit (aus Vollversicherung) | Vertragsbindung |
Detailvergleich
Zugang und Berechtigung
Der Basistarif wurde 2009 mit der GKV-Wettbewerbsstärkungsreform eingeführt und steht allen PKV-Versicherten offen – als Auffangnetz bei Beitragsproblemen. Der Standardtarif ist ein Altprodukt und steht nur Versicherten zur Verfügung, die ihre PKV vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Beide Tarife begrenzen den Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag (2026: ca. 870 €/Monat).
Leistungsumfang
Beide Tarife entsprechen in ihrer Leistungstiefe in etwa dem GKV-Niveau – keine Chefarztbehandlung, kein Einzelzimmer. Das ist für Ärzte, die einen hochwertigen Versicherungsschutz gewohnt sind, eine deutliche Leistungsreduktion. In einem Notfall- oder Überbrückungsszenario können diese Tarife dennoch sinnvoll sein.
Honorarkürzungen für behandelnde Ärzte
Ärzte, die Patienten im Basistarif behandeln, dürfen nur den einfachen GOÄ-Satz abrechnen – gegenüber dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz bei Vollversicherungspatienten. Das bedeutet Einkommensverluste von 50–70 % pro Behandlungsfall. Die Behandlungspflicht im Basistarif ist auf Notfallbehandlung beschränkt; elektive Leistungen können abgelehnt werden.
Wann ist welche Option besser?
PKV-Basistarif ist sinnvoll als Überbrückungsoption für PKV-Versicherte in finanziellen Engpässen oder für ältere Ärzte mit stark gestiegenen Beiträgen im Ruhestand.
PKV-Standardtarif ist eine Option für ältere Versicherungsnehmer mit Altverträgen, die den Beitrag reduzieren wollen, ohne in die GKV wechseln zu müssen.
Fazit
Für aktiv praktizierende Ärzte sind diese Tarife in der Regel keine Selbstversicherungsoption – aber das Wissen um sie ist als behandelnder Arzt unerlässlich. Ärzteversichert empfiehlt, die Konsequenzen der GOÄ-Restriktion im Basistarif bei der Praxisplanung zu berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband – Basistarif und Standardtarif
- Bundesgesundheitsministerium – PKV-Regulierung
- BaFin – PKV-Aufsicht
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