Im PKV-System gibt es neben den regulären Hochleistungstarifen zwei Sondertarife, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden können: den Basistarif und den Standardtarif. Beide sind für sehr spezifische Situationen konzipiert.
Kriterien im Überblick
PKV-Basistarif: Seit 2009 Pflicht für alle PKV-Anbieter. Leistet wie die GKV-Grundversorgung, Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Keine Risikoprüfung bei Wechsel aus der GKV oder bei bestimmten Lebensereignissen. Für Hilfebedürftige Beitrag halbierbar.
PKV-Standardtarif: Älterer Sondertarif für PKV-Versicherte, die vor 2009 abgeschlossen haben und die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht haben oder mindestens 10 Jahre PKV-versichert sind. Leistet ähnlich wie GKV, aber mit gewissen Extras.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Basistarif | Standardtarif |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Nicht mehr Versicherbare, Hilfsbedürftige | Alt-PKV-Versicherte ab 65 |
| Leistungsumfang | GKV-Niveau | GKV-ähnlich |
| Beitragsobergrenze | GKV-Höchstbeitrag | GKV-ähnlich |
| Risikoprüfung | Keine (unter Bedingungen) | Keine |
| Verfügbarkeit | Alle PKV-Anbieter | Nur Altvertrags-Anbieter |
Für junge, gesunde Ärzte sind diese Tarife nicht relevant. Sie kommen erst bei Berufsunfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit oder im hohen Alter zum Tragen.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte, die vorübergehend erwerbslos oder hilfsbedürftig werden, haben ein Recht auf den Basistarif ihrer PKV, ohne in die GKV zurückwechseln zu müssen. Im Rentenalter kann der Standardtarif günstig sein, wenn die regulären PKV-Beiträge sehr hoch werden.
Ärzteversichert informiert über alle PKV-Optionen in jeder Lebensphase und hilft bei der Tarif-Optimierung.
Weiterführende Quellen:
- BaFin: Basistarif und Standardtarif
- GDV: PKV-Sondertarife
- PKV-Verband: Basistarif
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