Wenn Ärzte Kinder haben, stellt sich die Frage: In der GKV gibt es die beitragsfreie Familienversicherung – aber in der PKV muss jedes Kind individuell versichert werden. Zwei Wege sind möglich: das Kind im Vertrag des Elternteils mitzuversichern (Familientarif) oder für das Kind einen eigenständigen PKV-Vertrag abzuschließen. Beide Optionen haben unterschiedliche Kostenstrukturen und Zukunftsperspektiven.
Das Wichtigste in Kürze
- In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung – jedes Kind zahlt einen eigenen Beitrag.
- Ein Kindertarif beim PKV-Anbieter der Eltern ist oft günstiger, bindet das Kind aber an diesen Anbieter.
- Ein eigenständiger Vertrag bei einem günstigeren Anbieter kann langfristig Beiträge sparen – besonders wenn der aktuelle Anbieter der Eltern teurer ist.
- Mit einem frühen eigenen Vertrag sichert sich das Kind günstige Alterungsrückstellungen für das spätere Erwachsenenleben.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Mitversicherung (Familientarif) | Eigener Kindvertrag |
|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | 80–200 € (je Anbieter) | 80–200 € (je Anbieter) |
| Anbieterbindung | Ja (Elternanbieter) | Frei wählbar |
| Alterungsrückstellung | Aufbau für das Kind | Aufbau für das Kind |
| Flexibilität bei Anbieterwechsel | Gering | Hoch |
| Gesundheitsprüfung | Ja (bei Geburt entfällt oft) | Ja (bei Geburt oft günstig) |
| Langfristige Beitragsentwicklung | Abhängig vom Elternanbieter | Abhängig vom Kindsanbieter |
Detailvergleich
Kosten und Beitragsstruktur
In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag – in der Regel zwischen 80 und 200 € monatlich für einen qualitativ hochwertigen Tarif mit Chefarztleistungen. Viele PKV-Anbieter bieten Kindertarife an, die nur bei Mitversicherung beider Elternteile beim selben Anbieter günstiger sind. Dieser Vorteil gilt es zu prüfen.
Gesundheitsprüfung und optimaler Abschluss-Zeitpunkt
Bei der Geburt (in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Geburt) kann ein Kind bei den meisten PKV-Anbietern ohne vollständige Gesundheitsprüfung aufgenommen werden – das ist ein erheblicher Vorteil. Wer dieses Fenster nutzt, sichert seinem Kind günstigen Versicherungsschutz ohne Vorerkrankungsausschlüsse.
Zukunftsperspektive und Anbieterwechsel
Ein eigenständiger Vertrag bei einem günstigeren Anbieter ermöglicht es, den besten Kindertarif unabhängig vom Elternanbieter zu wählen. Die aufgebauten Alterungsrückstellungen sind bei einem Anbieterwechsel nach VVG § 204 übertragbar – allerdings nur anteilig und unter bestimmten Bedingungen.
Wann ist welche Option besser?
Mitversicherung beim Elternteil lohnt sich, wenn der Anbieter einen echten Familienbeitragsrabatt bietet und qualitativ zu überzeugen weiß.
Eigener Vertrag ist die bessere Wahl, wenn der aktuelle Elternanbieter teuer oder strukturell schwach ist, oder wenn man dem Kind Flexibilität und Unabhängigkeit für die spätere Versicherungssituation sichern will.
Fazit
Der Abschluss unmittelbar nach der Geburt – ohne vollständige Gesundheitsprüfung – ist für PKV-Familien ein wichtiges Timing-Instrument. Ärzteversichert empfiehlt, dieses Fenster aktiv zu nutzen und Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband – Kinder in der PKV
- BaFin – VVG Tarifwechsel
- Bundesgesundheitsministerium – PKV und Familie
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