Wer mit seiner PKV unzufrieden ist, hat zwei Optionen: den internen Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer (§ 204 VVG) oder den vollständigen Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter. Beide Optionen haben grundlegend verschiedene Konsequenzen.

Kriterien im Überblick

Tarifwechsel (§ 204 VVG): Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer. Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Keine erneute Gesundheitsprüfung für bereits versicherte Leistungen. Günstigste und sicherste Option für Versicherte mit langer PKV-Geschichte.

Versichererwechsel: Vollständiger Wechsel zu einem neuen Anbieter. Nur der gesetzliche Übertragungswert (nicht volle Altersrückstellung) wird mitgenommen. Neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Riskant bei Vorerkrankungen, kann zu Ausschlüssen führen.

Direkter Vergleich

KriteriumTarifwechselVersichererwechsel
AltersrückstellungVollständig erhaltenNur Übertragungswert
GesundheitsprüfungKeine für bestehende LeistungenVollständig neu
Risiko bei VorerkrankungenKeinAusschlüsse möglich
PreissenkungspotenzialMittelHoch (zunächst)
Empfohlen fürFast alle FälleNur junge, gesunde Ärzte

Der interne Tarifwechsel ist für die meisten Ärzte über 40 die überlegene Option, da der Verlust von Altersrückstellungen beim Versichererwechsel langfristig teuer ist.

Empfehlung für Ärzte

Vor jedem PKV-Wechsel sollte eine umfassende Beratung stehen. Ärzteversichert analysiert Ihre aktuelle PKV-Situation und berechnet, welche Option langfristig günstiger ist.

Weiterführende Quellen:

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