Wer mit seiner PKV unzufrieden ist, hat zwei Optionen: den internen Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer (§ 204 VVG) oder den vollständigen Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter. Beide Optionen haben grundlegend verschiedene Konsequenzen.
Kriterien im Überblick
Tarifwechsel (§ 204 VVG): Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer. Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Keine erneute Gesundheitsprüfung für bereits versicherte Leistungen. Günstigste und sicherste Option für Versicherte mit langer PKV-Geschichte.
Versichererwechsel: Vollständiger Wechsel zu einem neuen Anbieter. Nur der gesetzliche Übertragungswert (nicht volle Altersrückstellung) wird mitgenommen. Neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Riskant bei Vorerkrankungen, kann zu Ausschlüssen führen.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Tarifwechsel | Versichererwechsel |
|---|---|---|
| Altersrückstellung | Vollständig erhalten | Nur Übertragungswert |
| Gesundheitsprüfung | Keine für bestehende Leistungen | Vollständig neu |
| Risiko bei Vorerkrankungen | Kein | Ausschlüsse möglich |
| Preissenkungspotenzial | Mittel | Hoch (zunächst) |
| Empfohlen für | Fast alle Fälle | Nur junge, gesunde Ärzte |
Der interne Tarifwechsel ist für die meisten Ärzte über 40 die überlegene Option, da der Verlust von Altersrückstellungen beim Versichererwechsel langfristig teuer ist.
Empfehlung für Ärzte
Vor jedem PKV-Wechsel sollte eine umfassende Beratung stehen. Ärzteversichert analysiert Ihre aktuelle PKV-Situation und berechnet, welche Option langfristig günstiger ist.
Weiterführende Quellen:
- BaFin: PKV-Wechsel und § 204 VVG
- GDV: Tarifwechsel
- PKV-Verband: Tarifwechsel § 204
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