Teilzeitarbeit ist unter Ärzten zunehmend verbreitet. Die Krankenversicherungspflicht und die Versicherungswahl hängen eng mit dem Arbeitszeitmodell zusammen.
Kriterien im Überblick
PKV bei Teilzeit: Möglich, wenn das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro) liegt. Beitrag einkommensunabhängig, was bei hohem Teilzeiteinkommen teuer sein kann.
GKV bei Teilzeit: Bei Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze Pflicht zur GKV. Beiträge einkommensabhängig, günstig bei niedrigem Einkommen. Familienversicherung für nicht erwerbstätige Partner kostenlos.
Direkter Vergleich
| Kriterium | PKV | GKV |
|---|---|---|
| Einkommensschwelle | Über 69.300 €/Jahr | Unter 69.300 €/Jahr |
| Beitragsart | Einkommensunabhängig | Einkommensbezogen |
| Familienversicherung | Keine | Beitragsfrei |
| Leistungsumfang | Höher | Grundversorgung |
| Wechseloptionen | Eingeschränkt | Jederzeit in GKV |
Ärztinnen in Elternzeit oder Ärzte, die aus Familienzeiten in Teilzeit zurückkehren, sollten die Jahresarbeitsentgeltgrenze genau im Auge behalten.
Empfehlung für Ärzte
Bei planbarer Teilzeit mit Einkommen knapp um die Versicherungspflichtgrenze lohnt sich ein jährlicher Vergleich PKV vs. GKV. Ärzteversichert berechnet die optimale Versicherungsform für Ihre Teilzeitsituation.
Weiterführende Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Versicherungspflichtgrenze
- Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherung
- PKV-Verband: PKV-Beiträge
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