Die Familienplanung ist für Ärztinnen ein wichtiger Zeitpunkt, um die Krankenversicherung zu überdenken. GKV und PKV bieten bei Mutterschaft und Elternzeit sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Kriterien im Überblick
PKV bei Familienplanung: Mutterschaftsgeld nur über GKV-Mutterschaftsgeldkasse oder Arbeitgeber. PKV zahlt während Elternzeit den vollen Beitrag (kein Arbeitgeberanteil). Kinder müssen separat versichert werden.
GKV bei Familienplanung: Kinder beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Mutterschaftsgeld von der Kasse plus Arbeitgeberzuschuss. Elternzeit ohne Beitragsänderung.
Direkter Vergleich
| Kriterium | PKV | GKV |
|---|---|---|
| Kinder mitversichert | Nein (extra Beitrag) | Ja (beitragsfrei) |
| Mutterschaftsgeld | Über Arbeitgeber/GKV-Kasse | Direkt von Kasse |
| Elternzeit-Beitrag | Voller Beitrag | Abgesenkt |
| Leistungen Geburt | Sehr gut (PKV-Tarif) | GKV-Standard |
| Kostenvorteil bei Kindern | Keiner | Erheblicher |
Ärztinnen mit mehreren Kindern und PKV zahlen erhebliche Kinderbeiträge, die in der GKV kostenlos durch die Familienversicherung abgedeckt wären.
Empfehlung für Ärzte
Ärztinnen mit Kinderwunsch sollten bei der PKV-GKV-Entscheidung die Langzeitkosten inklusive Kinderbeiträge einrechnen. Für Familien mit mehreren Kindern kann die GKV trotz niedrigerer Grundleistungen kostengünstiger sein. Ärzteversichert berechnet Ihr Szenario.
Weiterführende Quellen:
- Bundesgesundheitsministerium: Familienversicherung
- GKV-Spitzenverband: Familienversicherung
- PKV-Verband: Kindertarife
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →