Für Ärztinnen mit Kinderwunsch oder aktiver Familienplanung ist die Wahl zwischen PKV und GKV keine rein finanzielle Entscheidung – sie hat unmittelbaren Einfluss auf Mutterschaftsgeld, Kinderversicherung und Beitragsbelastung während der Elternzeit. Die Unterschiede sind erheblich und werden oft unterschätzt.
Das Wichtigste in Kürze
- GKV-Versicherte Ärztinnen erhalten Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) + Arbeitgeberzuschuss = weitgehend volles Gehalt während Mutterschutzfristen.
- PKV-Versicherte Ärztinnen erhalten nur 210 € Einmalzahlung; den Rest muss der Arbeitgeber durch Zuschuss aufstocken (gilt nur für Angestellte).
- In der GKV sind Kinder kostenlos mitversichert (Familienversicherung); in der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag (80–200 €/Monat).
- Während Elternzeit zahlen GKV-Versicherte beitragsfreie Monate; PKV-Versicherte zahlen vollen Beitrag oder wechseln in den Notlagentarif.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PKV | GKV |
|---|---|---|
| Mutterschaftsgeld | 210 € Einmalbetrag | Max. 13 €/Tag (monatl. ca. 390 €) |
| Arbeitgeberzuschuss | Ja (bis zu vollem Gehalt) | Ja (bis zu vollem Gehalt) |
| Kinder-Mitversicherung | Eigener Beitrag (80–200 €/Kind) | Kostenlos |
| Beitrag in Elternzeit | Voller Beitrag (Notlagentarif möglich) | 0 € (beitragsfrei) |
| Rückkehr nach Elternzeit | Unkompliziert | Unkompliziert |
| Leistungsqualität | Höher (Chefarzt) | GKV-Standard |
Detailvergleich
Mutterschaftsgeld: Erheblicher Unterschied
GKV-versicherte Ärztinnen erhalten Mutterschaftsgeld von bis zu 13 €/Tag von der Kasse, ergänzt um den Arbeitgeberzuschuss auf das volle Nettogehalt. Das bedeutet: Keine Einkommenseinbuße während der Schutzfristen. PKV-Versicherte erhalten nur den Einmalbetrag (210 €) vom Bundesamt für soziale Sicherung; der Rest hängt vom Arbeitgeberzuschuss ab, der gesetzlich ebenfalls verpflichtend ist.
Kinderversicherungskosten
In der GKV sind nicht erwerbstätige oder gering verdienende Kinder in der Familienversicherung kostenlos mitversichert – ein erheblicher Vorteil bei zwei oder mehr Kindern. In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Bei zwei Kindern à 120 €/Monat sind das 240 € zusätzlich monatlich – ein Faktor, der die anfänglich günstige PKV-Entscheidung für Ärztinnen mit mehreren Kindern relativiert.
Elternzeit und Beitragsbelastung
Während der Elternzeit sind GKV-Versicherte in der Regel beitragsfrei (sofern kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze). PKV-Versicherte zahlen weiterhin den vollen Beitrag – oder wechseln vorübergehend in den PKV-Notlagentarif, was Leistungseinschränkungen bedeutet.
Wann ist welche Option besser?
GKV ist bei aktiver Familienplanung mit mehreren geplanten Kindern und längeren Elternzeiten oft die kostengünstigere Wahl – trotz geringerer Leistungstiefe.
PKV bleibt sinnvoll für Ärztinnen mit kurzgeplanter Elternzeit, hohem Einkommen und dem Wunsch nach Chefarztbehandlung – wenn die Mehrkosten durch Kinderversicherung einkalkuliert werden.
Fazit
Ärztinnen in der Familienplanung sollten die PKV-Mehrkosten für Kinder und den fehlenden Mutterschaftsgeldvorteil mit der höheren Leistungsqualität der PKV aufwiegen. Ärzteversichert empfiehlt eine individuelle Simulation der Gesamtkosten beider Systeme über einen 10-Jahres-Horizont. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband – PKV und Familie
- Bundesgesundheitsministerium – Mutterschaftsgeld
- Gesetze im Internet – SGB V Familienversicherung
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