Niedergelassene Ärzte sind selbstständig und unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV – sie können sich freiwillig in der GKV versichern oder die PKV wählen. In der Praxis wählen über 95 % der Niedergelassenen die PKV, was aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen in den meisten Fällen sinnvoll ist. Dennoch lohnt ein nüchterner Vergleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Ärzte zahlen in der PKV den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss – was 600–1.200 €/Monat bedeuten kann.
- In der GKV als freiwilliges Mitglied zahlen Selbstständige den vollen Beitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung) auf das gesamte Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Die PKV bleibt für gesunde, gut verdienende Niedergelassene deutlich günstiger und bietet bessere Leistungen.
- Im Einkommensjahr mit Praxisaufbau oder Umsatzeinbruch kann die GKV temporär günstiger sein.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PKV (Praxisinhaber) | GKV (freiwillig) |
|---|---|---|
| Beitrag bei 150.000 € Gewinn | 700–1.100 €/Monat | Ca. 900 € (max. BBG) |
| Arbeitgeberzuschuss | Keiner | Keiner |
| Leistungsqualität | Sehr hoch | Standard |
| Krankentagegeld | Separat abzuschließen | Ggf. enthalten (GKV-KTG) |
| Familienversicherung | Eigene Beiträge | Kostenlos (nicht erwerb. Partner) |
| Flexibilität | Hoch (Tarif wählbar) | Mittel |
Detailvergleich
Beitragsvergleich ohne Arbeitgeberzuschuss
Als Selbstständiger entfällt der Arbeitgeberzuschuss vollständig. Das macht die PKV teurer als für angestellte Ärzte. Dennoch: Bei einem 40-jährigen gesunden Arzt liegt der PKV-Beitrag in einem guten Vollversicherungstarif oft bei 700–900 € brutto – ohne Selbstbehalt. Die freiwillige GKV kostet bei maximalem Einkommen (bis Beitragsbemessungsgrenze) ca. 900 €. Die Differenz ist gering, die Leistungsqualität jedoch deutlich unterschiedlich.
Krankentagegeld als zusätzliche Absicherung
Niedergelassene Ärzte erhalten keine Lohnfortzahlung. Sowohl PKV- als auch GKV-Versicherte müssen das Krankentagegeld separat absichern – entweder als PKV-Zusatzbaustein oder als private Krankentagegeldversicherung. Der GKV-Krankengeldanspruch für freiwillig versicherte Selbstständige ist komplex und oft unzureichend.
Steuerliche Aspekte
PKV-Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (bis Basistarifniveau). Bei niedergelassenen Ärzten mit hohem Einkommen ist die steuerliche Wirkung jedoch begrenzt. Eine detaillierte Berechnung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.
Wann ist welche Option besser?
PKV ist die Standardwahl für gesunde Niedergelassene – günstigere Leistungsqualität, höherwertige Behandlung und mit gutem Tarif nicht teurer als die GKV.
GKV (freiwillig) kann sinnvoll sein für Ärzte in der Praxisgründungsphase mit niedrigen Anfangseinkünften oder mit nicht erwerbstätigem Partner, der kostenlos mitversichert werden soll.
Fazit
Die PKV ist für die überwiegende Mehrheit niedergelassener Ärzte die bessere Wahl. Ärzteversichert empfiehlt, bei sinkendem Praxisgewinn die freiwillige GKV als Übergangsoption zu prüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband – Selbstständige in der PKV
- KBV – Praxisinhaber und Krankenversicherung
- Gesetze im Internet – SGB V freiwillige Versicherung
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