Selbstständige Ärzte in der Niederlassung sind von der GKV-Versicherungspflicht befreit und können frei wählen. Die überwältigende Mehrheit entscheidet sich für die PKV. Warum?
Kriterien im Überblick
PKV für Niedergelassene: Beitrag einkommensunabhängig, Leistungen umfassend. Kein Arbeitgeberzuschuss, aber voller steuerlicher Abzug als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben. Umfassende Versorgung ohne KV-Einschränkungen.
GKV für Niedergelassene: Als freiwillig Versicherter beitragsbelastet: 14,6% plus Zusatzbeitrag auf Einkommen bis Beitragsbemessungsgrenze. Bei hohem Praxisgewinn kann der GKV-Höchstbeitrag teurer sein als PKV.
Direkter Vergleich
| Kriterium | PKV | GKV (freiwillig) |
|---|---|---|
| Beitragshöhe | Risikobezogen, meist 400 bis 900 €/Monat | Max. ca. 900 €/Monat (Höchstbeitrag) |
| Leistungsumfang | Umfassend | GKV-Standard |
| Steuerlicher Abzug | Als Sonderausgaben | Als Sonderausgaben |
| Familienversicherung | Nein | Beitragsfrei für Angehörige |
Bei hohem Praxisgewinn nähern sich GKV-Höchstbeitrag und PKV-Beitrag an. Mit Kinderbeiträgen kann die GKV für Familien günstiger sein.
Empfehlung für Ärzte
Die PKV ist für die meisten niedergelassenen Ärzte die logische Wahl. Ausnahmen sind große Familien mit mehreren Kindern, wo die GKV-Familienversicherung den Kostenvorteil ausmacht. Ärzteversichert berechnet Ihr individuelles Ergebnis.
Weiterführende Quellen:
- KBV: Krankenversicherung für Niedergelassene
- GKV-Spitzenverband: Freiwillige Versicherung
- PKV-Verband: Selbstständige in der PKV
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