Ärzte, die ihre Praxisräume kaufen, stehen vor der Frage: Selbst nutzen oder fremd vermieten? Beide Optionen haben unterschiedliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen.
Kriterien im Überblick
Praxis als Kapitalanlage (eigen genutzt): Praxisgebäude wird selbst genutzt. Finanzierungskosten als Betriebsausgaben absetzbar. Wertsteigerung beim Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei (Immobilienrente). Kein Vermieterrisiko.
Vermietung von Praxisräumen: Praxisräume werden an andere Ärzte, Physiotherapeuten oder Dienstleister vermietet. Mieteinnahmen als steuerpflichtiges Einkommen. Abschreibung (AfA), Werbungskosten und Zinsen absetzbar. Diversifikation der Einnahmequellen.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Eigennutzung | Vermietung |
|---|---|---|
| Steuerlicher Effekt | Betriebsausgaben | AfA, Werbungskosten |
| Einnahmen | Keine (eigene Nutzung) | Mieteinnahmen |
| Leerstandrisiko | Kein | Bei Mieterwechsel |
| Wertzuwachs | Steuerfrei nach 10 Jahren | Gleich |
| Komplexität | Gering | Mittel |
Praxisräume als Vermietungsobjekt bieten eine interessante Einnahmequelle, erfordern aber aktives Management und die Bereitschaft, Mietrecht und Nebenkostenabrechnung zu handhabeln.
Empfehlung für Ärzte
Die Eigennutzung der Praxisimmobilie ist für viele Ärzte die einfachere Option, da kein Vermietungsaufwand entsteht. Wer jedoch über größere Praxisflächen verfügt oder die Praxis verkaufen möchte, kann durch Teilvermietung sinnvolle Mieteinnahmen generieren.
Ärzteversichert berät zu Vermieterrechtsschutz und Sachversicherungen für vermietete Praxisräume.
Weiterführende Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: Einkünfte aus Vermietung
- Bundesärztekammer: Praxisimmobilien
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Immobilienfinanzierung
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