Die Entscheidung zwischen Einzelpraxis und Praxis-GmbH ist eine der komplexesten steuerlichen Fragen für niedergelassene Ärzte. Während die Einzelpraxis die klassische und einfache Form ist, kann die GmbH bei hohen Überschüssen erhebliche Steuervorteile bieten – setzt aber mehr Verwaltungsaufwand und sorgfältige Planung voraus.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Einzelpraxis zahlt der Arzt Einkommensteuer auf den vollen Gewinn – bei einem Jahresüberschuss von 200.000 € sind das ca. 80.000–90.000 € Steuer.
- Eine Praxis-GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 %) + Solidaritätszuschlag auf einbehaltene Gewinne; beim Ausschütten fällt Abgeltungsteuer (25 %) an.
- Bei thesaurierten Gewinnen ergibt sich ein effektiver Steuersatz von ca. 28–30 % in der GmbH vs. bis zu 45 % in der Einzelpraxis.
- Die ärztliche Zulassung ist persönlich und nicht auf die GmbH übertragbar – rechtliche Sonderregelungen sind zu beachten.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Einzelpraxis | Praxis-GmbH |
|---|---|---|
| Steuerform | Einkommensteuer (bis 45 %) | Körperschaftsteuer (15 %) + KiSt/SolZ |
| Gewinnthesaurierung | Nicht möglich (privat zu versteuern) | Möglich (nur 28–30 % Belastung) |
| Haftung | Vollständig persönlich | Auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Kassenzulassung | Beim Arzt | Beim angestellten Arzt in der GmbH |
| Gründungsaufwand | Gering | Hoch (Notar, Handelsregister) |
| Buchführungspflicht | EÜR oder Bilanzierung | Bilanzierungspflicht |
Detailvergleich
Steuerliche Wirkung bei hohen Gewinnen
Bei einem Jahresgewinn von 300.000 € zahlt der Einzelpraxisinhaber bei einem Grenzsteuersatz von 45 % ca. 135.000 € Steuer. In einer GmbH, die diesen Gewinn vollständig einbehält (thesauriert), werden ca. 84.000 € Steuern fällig. Der Unterschied von ca. 50.000 € kann in der GmbH reinvestiert oder für die Altersvorsorge genutzt werden.
Kassenzulassung und Besonderheiten
Das deutsche Arztrecht erlaubt keine direkte Kassenzulassung für eine GmbH als Praxisträger. Der Arzt bleibt persönlich zugelassen, wird aber als Geschäftsführer in der GmbH angestellt. Die GmbH erhält die Honorare – ein rechtlich komplexes Konstrukt, das einer sorgfältigen Beratung bedarf.
Verwaltungsaufwand und Kosten
Eine GmbH erfordert Jahresabschlüsse nach HGB, doppelte Buchführung, Geschäftsführergehalt, Gesellschafterversammlungen und mehr Steuerberatungskosten. Diese laufenden Mehrkosten von 3.000–8.000 € p.a. müssen gegen die Steuervorteile aufgewogen werden.
Wann ist welche Option besser?
Einzelpraxis ist die richtige Form für Ärzte mit moderaten Überschüssen unter 150.000 € und dem Wunsch nach einfacher Verwaltung.
Praxis-GmbH lohnt sich ab ca. 200.000 € jährlichem Überschuss, wenn ein Teil des Gewinns langfristig in der GmbH thesauriert werden soll.
Fazit
Die Praxis-GmbH ist ein mächtiges Steuersparmodell, aber kein Selbstläufer. Ärzteversichert empfiehlt, diesen Schritt nur mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater zu gehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesfinanzministerium – Körperschaftsteuer
- KBV – Praxisformen und Zulassung
- Bundesärztekammer – MVZ und GmbH-Strukturen
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