Die Entscheidung zwischen Einzelpraxis und GmbH-Struktur hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Für Ärzte mit hohem Praxisgewinn ist die Praxis-GmbH oft steuerlich attraktiver.

Kriterien im Überblick

Praxis-GmbH: Körperschaftsteuer 15% plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer auf Unternehmensebene. Gehaltsauszahlung an Gesellschafter-Geschäftsführer als Betriebsausgabe. Pensionszusagen steuerlich nutzen. Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen möglich.

Einzelpraxis: Gewinn unterliegt der persönlichen Einkommensteuer des Arztes. Bei hohem Gewinn Spitzensteuersatz von 45% möglich. Keine körperschaftsteuerliche Trennung, aber einfachere Buchführung.

Direkter Vergleich

KriteriumPraxis-GmbHEinzelpraxis
Steuersatz auf Gewinnca. 30% (KSt, GewSt)Bis 45% ESt
ThesaurierungsmöglichkeitJaNein
AltersvorsorgePensionszusage möglichVersorgungswerk
BuchführungspflichtBilanziellEinnahmen-Überschuss
HaftungGesellschaft (begrenzt)Persönlich

Bei einem Gewinn über 150.000 Euro jährlich kann die GmbH-Struktur bis zu 50.000 Euro Steuerersparnis jährlich bringen, wenn Gewinne thesauriert werden.

Empfehlung für Ärzte

Ärzte mit Praxisgewinn über 200.000 Euro jährlich sollten mit einem Steuerberater die GmbH-Option prüfen. Bei niedrigerem Gewinn überwiegen oft Verwaltungsaufwand und Gründungskosten.

Ärzteversichert berät zur passenden Versicherungsstruktur für GmbH und Einzelpraxis.

Weiterführende Quellen:

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