Die Praxisabgabe ist eines der wichtigsten finanziellen Ereignisse im Leben eines niedergelassenen Arztes. Ob der Sofort-Verkauf oder der Staffelverkauf besser ist, hängt von steuerlichen, persönlichen und praktischen Faktoren ab.
Kriterien im Überblick
Sofort-Verkauf: Einmalige Zahlung des gesamten Kaufpreises zu einem Stichtag. Steuerliche Begünstigung möglich (§ 34 EStG, Fünftelregelung, Freibetrag ab 55 Jahren). Sofortige Liquidität, aber gesamter Gewinn in einem Jahr steuerpflichtig.
Staffelverkauf: Kaufpreis wird über mehrere Jahre verteilt, oft kombiniert mit einer Anstellungsphase des Altinhabers. Niedrigere jährliche Steuerlast durch Verteilung der Einkünfte. Risiko: Zahlungsausfall des Käufers über die Laufzeit.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Sofort-Verkauf | Staffelverkauf |
|---|---|---|
| Liquidität | Sofort vollständig | Verteilt über Jahre |
| Steuerliche Belastung | Hoch im Verkaufsjahr | Verteilt, oft niedriger gesamt |
| Risiko | Kein Zahlungsrisiko | Zahlungsausfall möglich |
| Einbindung nach Abgabe | Keine | Anstellungsphase üblich |
| Übergangssicherheit | Gering | Hoch (Know-how-Transfer) |
Die Fünftelregelung und der Altersbefreiungsbetrag (§ 16 Abs. 4 und § 34 EStG) können beim Sofort-Verkauf die Steuerlast erheblich mindern, besonders ab dem 55. Lebensjahr.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte mit einem klaren Abgabedatum und guter Steuerpositon profitieren oft vom Sofort-Verkauf mit steuerlicher Optimierung. Für Ärzte, die eine sanfte Übergabe bevorzugen oder dem Käufer Zeit für die Finanzierung geben wollen, ist der Staffelverkauf sinnvoll.
Ärzteversichert begleitet die Praxisabgabe und sichert die Übergangsphase durch geeignete Versicherungskonzepte ab.
Weiterführende Quellen:
- KBV: Praxisabgabe und Nachfolge
- Bundesärztekammer: Praxisnachfolge
- Bundesministerium der Finanzen: § 34 EStG Veräußerungsgewinne
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →