Die Praxisabgabe ist eines der wichtigsten finanziellen Ereignisse im Leben eines niedergelassenen Arztes. Ob der Sofort-Verkauf oder der Staffelverkauf besser ist, hängt von steuerlichen, persönlichen und praktischen Faktoren ab.

Kriterien im Überblick

Sofort-Verkauf: Einmalige Zahlung des gesamten Kaufpreises zu einem Stichtag. Steuerliche Begünstigung möglich (§ 34 EStG, Fünftelregelung, Freibetrag ab 55 Jahren). Sofortige Liquidität, aber gesamter Gewinn in einem Jahr steuerpflichtig.

Staffelverkauf: Kaufpreis wird über mehrere Jahre verteilt, oft kombiniert mit einer Anstellungsphase des Altinhabers. Niedrigere jährliche Steuerlast durch Verteilung der Einkünfte. Risiko: Zahlungsausfall des Käufers über die Laufzeit.

Direkter Vergleich

KriteriumSofort-VerkaufStaffelverkauf
LiquiditätSofort vollständigVerteilt über Jahre
Steuerliche BelastungHoch im VerkaufsjahrVerteilt, oft niedriger gesamt
RisikoKein ZahlungsrisikoZahlungsausfall möglich
Einbindung nach AbgabeKeineAnstellungsphase üblich
ÜbergangssicherheitGeringHoch (Know-how-Transfer)

Die Fünftelregelung und der Altersbefreiungsbetrag (§ 16 Abs. 4 und § 34 EStG) können beim Sofort-Verkauf die Steuerlast erheblich mindern, besonders ab dem 55. Lebensjahr.

Empfehlung für Ärzte

Ärzte mit einem klaren Abgabedatum und guter Steuerpositon profitieren oft vom Sofort-Verkauf mit steuerlicher Optimierung. Für Ärzte, die eine sanfte Übergabe bevorzugen oder dem Käufer Zeit für die Finanzierung geben wollen, ist der Staffelverkauf sinnvoll.

Ärzteversichert begleitet die Praxisabgabe und sichert die Übergangsphase durch geeignete Versicherungskonzepte ab.

Weiterführende Quellen:

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