Der Vergleich zwischen Zahnarztpraxis und hausärztlicher Praxis zeigt deutliche Unterschiede in Investitionsbedarf, Abrechnungssystem und Patientenstruktur auf.
Kriterien im Überblick
Zahnarztpraxis: Hoher Investitionsbedarf (Behandlungsstühle, Röntgen, Labor). Abrechnungsmix aus BEMA und GOZ, hoher Privatanteil möglich. Weniger staatliche Versorgungsengpässe, aber stabiler Bedarf. Guter Goodwill bei etablierten Praxen.
Hausärztliche Praxis: Niedrigerer Investitionsbedarf. Ausschließlich EBM-Abrechnung (zuzüglich IGeL). Starker Bedarf in vielen Regionen, staatliche Förderprogramme. Breites Patientenspektrum.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Zahnarzt | Hausarzt |
|---|---|---|
| Gründungsinvestition | 250.000 bis 500.000 € | 80.000 bis 200.000 € |
| Privatanteil | Hoch | Niedrig bis mittel |
| KV-Förderung | Gering | Hoch (Hausarztprogramme) |
| Patientenfrequenz | Mittel (Terminfokus) | Sehr hoch |
| BU-Risiko | Hoch (Motorik/Rücken) | Mittel |
Zahnärzte benötigen aufgrund des höheren körperlichen Risikoprofils oft teurere BU-Versicherungen als Hausärzte.
Empfehlung für Ärzte
Zahnarztpraxen bieten höheres Einkommenspotenzial durch Privatleistungen, erfordern aber deutlich mehr Startkapital. Hausarztpraxen sind mit staatlicher Förderung günstiger zu gründen und sind in vielen Regionen dringend gesucht.
Ärzteversichert kennt die Absicherungsbedürfnisse beider Praxismodelle und entwickelt maßgeschneiderte Konzepte.
Weiterführende Quellen:
- Bundeszahnärztekammer: Praxisgründung
- KBV: Hausarztprogramme
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Praxisgründung
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