Der Weg in die Niederlassung führt über zwei grundlegende Modelle: die Übernahme einer bestehenden Praxis (Praxiskauf) oder den Aufbau einer vollständig neuen Praxis (Neugründung). Beide Wege haben unterschiedliche Anlaufzeiten, Finanzierungsbedarfe und Risikoprofile – und beide haben ihre Berechtigung je nach Situation des Arztes.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Praxiskauf ermöglicht sofortigen Umsatz durch den bestehenden Patientenstamm und eine vorhandene KV-Zulassung – aber zu einem Kaufpreis.
- Eine Neugründung startet ohne Patientenstamm und Praxiswert, bietet aber maximale Freiheit bei Standort, Ausstattung und Konzept.
- In gesperrten Planungsbereichen ist eine Neugründung kaum möglich – hier ist der Praxiskauf oft der einzige Weg.
- Die Finanzierung unterscheidet sich: Kaufpreis vs. reine Investitionskosten für Ausstattung.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Praxiskauf | Praxisneugründung |
|---|---|---|
| Investitionsbedarf | 100.000–500.000 € (inkl. Praxiswert) | 80.000–300.000 € (Ausstattung) |
| Anlaufzeit bis Vollbetrieb | Sofort | 6–24 Monate |
| Patientenstamm | Vorhanden | Muss aufgebaut werden |
| KV-Zulassung | Übernommen | Neu zu beantragen |
| Gestaltungsfreiheit | Eingeschränkt (bestehende Struktur) | Maximal |
| Plangebiet-Einschränkung | Übernahme auch in Sperrgebieten | Nur in freien Gebieten |
Detailvergleich
Anlaufzeit und Umsatz
Wer eine Praxis kauft, übernimmt einen laufenden Betrieb – mit Patientenstamm, Personal und Einnahmen. Die ersten Monate sind oft die umsatzstärksten, weil Patienten wechseln oder bleiben, aber nicht von null starten. Eine Neugründung braucht typischerweise drei bis fünf Jahre, um die Rentabilitätsschwelle zu erreichen.
KV-Zulassung und Planungsbereiche
In vielen Städten und Ballungsräumen sind Planungsbereiche für bestimmte Fachrichtungen gesperrt. Eine Neuzulassung ist hier faktisch unmöglich – der Praxiskauf (Nachbesetzungsverfahren) ist der einzige Weg. In ländlichen oder unterversorgten Gebieten ist eine Neugründung mit freiem Kassensitz dagegen einfach und oft gefördert.
Praxiswert und Kaufpreis
Der Kaufpreis für eine Praxis setzt sich aus materiellem Wert (Ausstattung), immateriellem Wert (Patientenstamm, Goodwill) und dem Kassensitzwert zusammen. Gängige Bewertungsmethoden (modifiziertes Ertragswertverfahren) bewerten eine Hausarztpraxis mit einem Jahresüberschuss von 150.000 € auf ca. 300.000–450.000 €.
Wann ist welche Option besser?
Praxiskauf ist die richtige Wahl in gesperrten Gebieten, bei Wunsch nach sofortigem Einstieg in einen laufenden Betrieb und für Ärzte, die einen bestimmten Standort oder eine eingeführte Marke übernehmen wollen.
Praxisneugründung lohnt sich in unterversorgten Gebieten, bei innovativen Versorgungskonzepten und für Ärzte mit Geduld und unternehmerischem Aufbauwillen.
Fazit
Der Praxiskauf liefert schneller Einnahmen, die Neugründung mehr Gestaltungsfreiheit. Ärzteversichert empfiehlt, beide Optionen mit der eigenen KV und einem Existenzgründungsberater zu vergleichen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV – Praxiskauf und Nachbesetzungsverfahren
- Bundesärztekammer – Niederlassung und Praxiswert
- Bundesfinanzministerium – Praxisfinanzierung steuerlich
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