Der Praxiswert variiert erheblich zwischen Fachgebieten. Augenärzte und HNO-Ärzte sind zwei Spezialistenbereiche mit sehr unterschiedlichen Praxiswertprofilen.

Kriterien im Überblick

Augenaerztpraxis: Hoher Privatanteil und IGeL-Möglichkeiten (Kontaktlinsenanpassung, Laserbehandlungen). Teures Spezialequipment (OCT, Lasergeräte). Hoher Goodwill durch gut zahlende Privatpatienten. Durchschnittlicher Praxiswert oft über dem Gesamtdurchschnitt.

HNO-Praxis: Mischversorgung aus GKV und Privat. Audiologie und Vestibularisdiagnostik. Spezialequipment (Audiometer, Endoskopie). Solider Goodwill, aber weniger IGeL-Potenzial als Augenärzte.

Direkter Vergleich

KriteriumAugenaerztpraxisHNO-Praxis
Praxiswert300.000 bis 800.000 €200.000 bis 600.000 €
IGeL-PotenzialSehr hochMittel
GeräteinvestitionSehr hochHoch
PrivatanteilHochMittel
BewertungsbasisErtragswert + GoodwillErtragswert + Goodwill

Augenaerztpraxen mit eigenem OP-Saal und Laseranlage können Praxiswerte von über einer Million Euro erreichen, besonders bei hohem Privatpatientenanteil.

Empfehlung für Ärzte

Ärzte, die eine Augen- oder HNO-Praxis kaufen oder verkaufen, sollten ein unabhängiges Praxiswert-Gutachten beauftragen. Die Geräteliste und deren Restwert sind ebenso entscheidend wie der Patientenstamm.

Ärzteversichert unterstützt bei der Absicherung des Praxiskaufs und der Werterhaltungsversicherung für Spezialgeräte.

Weiterführende Quellen:

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