Der Praxiswert variiert erheblich zwischen Fachgebieten. Augenärzte und HNO-Ärzte sind zwei Spezialistenbereiche mit sehr unterschiedlichen Praxiswertprofilen.
Kriterien im Überblick
Augenaerztpraxis: Hoher Privatanteil und IGeL-Möglichkeiten (Kontaktlinsenanpassung, Laserbehandlungen). Teures Spezialequipment (OCT, Lasergeräte). Hoher Goodwill durch gut zahlende Privatpatienten. Durchschnittlicher Praxiswert oft über dem Gesamtdurchschnitt.
HNO-Praxis: Mischversorgung aus GKV und Privat. Audiologie und Vestibularisdiagnostik. Spezialequipment (Audiometer, Endoskopie). Solider Goodwill, aber weniger IGeL-Potenzial als Augenärzte.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Augenaerztpraxis | HNO-Praxis |
|---|---|---|
| Praxiswert | 300.000 bis 800.000 € | 200.000 bis 600.000 € |
| IGeL-Potenzial | Sehr hoch | Mittel |
| Geräteinvestition | Sehr hoch | Hoch |
| Privatanteil | Hoch | Mittel |
| Bewertungsbasis | Ertragswert + Goodwill | Ertragswert + Goodwill |
Augenaerztpraxen mit eigenem OP-Saal und Laseranlage können Praxiswerte von über einer Million Euro erreichen, besonders bei hohem Privatpatientenanteil.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte, die eine Augen- oder HNO-Praxis kaufen oder verkaufen, sollten ein unabhängiges Praxiswert-Gutachten beauftragen. Die Geräteliste und deren Restwert sind ebenso entscheidend wie der Patientenstamm.
Ärzteversichert unterstützt bei der Absicherung des Praxiskaufs und der Werterhaltungsversicherung für Spezialgeräte.
Weiterführende Quellen:
- KBV: Praxisbörse und Bewertung
- Bundesärztekammer: Praxiswert
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Praxiskauf
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