Der Praxiswert ist beim Verkauf einer Arztpraxis der entscheidende Parameter – und er variiert erheblich zwischen Fachgebieten. Augenarzt- und HNO-Praxen sind beide Facharztpraxen mit apparativer Ausstattung, unterscheiden sich aber in Umsatzstruktur, Privatpatientenanteil und Geräteintensität erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenarztpraxen haben häufig einen hohen Privatpatientenanteil durch Sehkorrektionen und IGEL-Leistungen, was den immateriellen Wert (Goodwill) erhöht.
- HNO-Praxen haben vielfältige apparative Ausstattung (Audiometrie, endoskopische Systeme), was den materiellen Wert erhöht.
- Beide Praxistypen werden nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet; der Kassensitzwert ist Bestandteil der Gesamtbewertung.
- Die Nachfrage nach Augenarztpraxen ist aktuell höher als nach HNO-Praxen, was sich in Kaufpreisaufschlägen zeigt.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Augenarztpraxis | HNO-Praxis |
|---|---|---|
| Durchschn. Jahresumsatz | 450.000–700.000 € | 350.000–550.000 € |
| Privatanteil am Umsatz | 20–40 % | 10–20 % |
| Materieller Praxiswert | Mittel–hoch | Hoch (apparativ) |
| Immaterieller Wert (Goodwill) | Hoch | Mittel |
| Typischer Kaufpreis | 250.000–500.000 € | 200.000–400.000 € |
| Nachfrage (Käufermarkt) | Sehr hoch | Mittel–hoch |
Detailvergleich
Umsatzstruktur und Privatleistungen
Augenarztpraxen erzielen erhebliche Umsätze durch Laseroperationen, refraktive Chirurgie, Kontaktlinsenanpassungen und Sehkorrektions-IGEL. Diese Leistungen sind nicht über die KV abrechenbar, aber preisstabil und margenreich. HNO-Praxen haben weniger IGEL-Potenzial, können aber durch Hörgeräteanpassung und schlafmedizinische Leistungen ergänzen.
Apparativer Wert und Abschreibungen
HNO-Praxen sind technisch aufwendig ausgestattet: Audiometrie-Kabine, digitales Endoskopiesystem, Allergie-Diagnostik. Diese Investitionen sind gut abschreibbar, aber beim Verkauf oft technisch veraltet. Augenarztpraxen brauchen ebenfalls moderne Geräte (OCT, Spaltlampe, Funduskamera), die bei guter Pflege längere Werterhaltung zeigen.
Praxiswertermittlung und Bewertungsverfahren
Das modifizierte Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer berechnet den Praxiswert auf Basis des bereinigten Jahresüberschusses multipliziert mit einem Faktor (0,5–1,0). Augenarztpraxen erzielen durch hohen Überschuss und starke Nachfrage tendenziell höhere Faktoren.
Wann ist welche Option besser?
Kauf einer Augenarztpraxis empfiehlt sich für Augenärzte mit Interesse an operativer und refraktiver Medizin – der höhere Kaufpreis ist durch das höhere Ertragspotenzial gerechtfertigt.
Kauf einer HNO-Praxis bietet Einstieg in ein stabiles, breites Fachgebiet mit weniger Kaufpreisdruck und bewährter Apparateausstattung.
Fazit
Beide Fachpraxen sind attraktive Investitionen – Augenarztpraxen haben aktuell einen Verkäufermarkt, HNO-Praxen bieten ggf. günstigere Einstiegspreise. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Übernahme eine professionelle Praxiswertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV – Praxiswertermittlung und Bewertung
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe und Nachfolge
- Bundesfinanzministerium – Veräußerungsgewinn Freiberufler
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