Der Privatpatientenanteil ist einer der wichtigsten Hebel für das Praxiseinkommen. Aber welcher Anteil ist realistisch, wirtschaftlich optimal und qualitativ vertretbar?
Kriterien im Überblick
20% Privatanteil: Typisch für Hausarztpraxen in der Kassenversorgung. Stabiles Grundeinkommen durch KV-Honorar, niedriges Einkommenspotenzial. Geringes Mahnwesen, aber auch geringes Gewinnwachstum.
50% Privatanteil: Ausgeglichener Mix, typisch für gut positionierte Internisten, Orthopäden, Dermatologen. Planbare Einnahmen durch Kassenhonorare, signifikantes Privatpotenzial. Aktives Patientenmarketing nötig.
80% Privatanteil: Möglich in Städten mit hohem Wohlstand und für reine Wahl-Arzt-Praxen. Sehr hohes Einkommenspotenzial, aber auch hohes Ausfallrisiko bei wirtschaftlichem Abschwung. Intensive GOÄ-Abrechnung nötig.
Direkter Vergleich
| Kriterium | 20% Privat | 50% Privat | 80% Privat |
|---|---|---|---|
| Umsatz-Potenzial | Niedrig | Mittel | Sehr hoch |
| Einkommensstabilität | Hoch | Mittel | Geringer |
| Verwaltungsaufwand | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Mahnwesen | Gering | Mittel | Hoch |
| Kassenzulassung nötig | Ja | Ja | Optional |
Je höher der Privatanteil, desto höher das Einkommensrisiko bei Veränderungen im Patienten-Mix oder bei wirtschaftlichen Krisen.
Empfehlung für Ärzte
Eine Mischung aus KV-Zulassung und aktivem Privatpatientenmarketing (IGeL, Wahlleistungen) ist für die meisten Praxen optimal. Ein Privatanteil von 30 bis 50% bietet das beste Verhältnis aus Einkommensstabilität und Wachstumspotenzial.
Ärzteversichert sichert Praxen gegen Einkommensausfälle ab, unabhängig vom Privatpatientenanteil.
Weiterführende Quellen:
- KBV: Honorarverteilung GKV/PKV
- Bundesärztekammer: GOÄ-Abrechnung
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung
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