Für Arztpraxen, die Medizinprodukte einsetzen, vertreiben oder selbst herstellen, sind Produkthaftpflicht und Rückrufkostenversicherung zwei verschiedene, aber komplementäre Absicherungen. Beide decken unterschiedliche Szenarien ab – und werden von Praxisinhabern häufig verwechselt oder übersehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Produkthaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind (Personenschäden, Sachschäden).
  • Die Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die durch einen aktiven Produktrückruf entstehen – also Kommunikation, Logistik und Vernichtung.
  • Beide Versicherungen sind für Praxen relevant, die Medizinprodukte einsetzen, weiterverkaufen oder selbst aufbereiten.
  • Die Arztpraxis-Betriebshaftpflicht schließt Produkthaftpflicht oft nicht automatisch ein – Nachprüfung des Vertrags ist notwendig.

Vergleichstabelle

KriteriumProdukthaftpflichtRückrufkostenversicherung
SchutzzweckSchadensersatz an DritteEigene Rückrufkosten
AuslöserPersonenschaden durch ProduktRückrufmaßnahme (behördlich/freiwillig)
Typische Deckungssumme1–5 Mio. €100.000–500.000 €
Enthält PersonenschadenJaNein (nur Kosten)
Jahresprämie (Praxis)200–600 €150–400 €
Pflicht in DeutschlandNein (empfohlen)Nein (empfohlen)

Detailvergleich

Produkthaftpflicht: Schutz vor Schadensersatzansprüchen

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) macht den Hersteller und – unter Umständen – auch den Importeur oder Händler für fehlerhafte Produkte haftbar. Arztpraxen, die Medizinprodukte weiterverkaufen, können bei Produktfehlern zur Haftung herangezogen werden. Die Produkthaftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche für Personen- und Sachschäden Dritter.

Rückrufkostenversicherung: Schutz vor Rückrufaufwand

Ein Rückruf – etwa bei einer kontaminierten Charge Einwegmaterial – verursacht erhebliche Kosten: Patienteninformationen, Medienarbeit, Logistik, Entsorgung und ggf. Ersatzprodukte. Diese Kosten werden von der Betriebshaftpflicht typischerweise nicht übernommen. Die Rückrufkostenversicherung schließt diese Lücke.

Relevanz für Arztpraxen

In der klassischen Hausarztpraxis sind Produkthaftpflicht-Risiken überschaubar. Für Praxen, die Implantate einsetzen, Eigenblutprodukte aufbereiten oder kosmetische Medizinprodukte vertreiben, ist eine separate Produkthaftpflicht-Komponente aber durchaus relevant. Beide Bausteine sollten beim Versicherungsberater geprüft werden.

Wann ist welche Option besser?

Produkthaftpflicht ist Pflicht für alle Praxen, die Medizinprodukte herstellen, aufbereiten oder im Rahmen gewerblicher Tätigkeit vertreiben – auch als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht.

Rückrufkostenversicherung lohnt sich insbesondere für Praxen mit Eigenproduktion, hohem Produktumsatz oder Einsatz zulassungspflichtiger Medizinprodukte.

Fazit

Wer nur eine Standardpraxis betreibt, ist mit einer guten Betriebshaftpflicht oft ausreichend abgesichert. Ärzteversichert empfiehlt, den Deckungsumfang der bestehenden Betriebshaftpflicht auf Produkthaftpflicht-Einschlüsse zu prüfen und bei Bedarf zu erweitern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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