Ärzte, die Medizinprodukte eigenständig herstellen, weiterverkaufen oder in ihrer Praxis einsetzen, unterliegen besonderen Haftungsrisiken. Rückrufkostenversicherung und Produkthaftpflicht decken unterschiedliche Teile dieses Risikos ab.
Kriterien im Überblick
Rückrufkostenversicherung: Deckt die Kosten eines Produktrückrufs, also Kommunikation, Rücktransport, Entsorgung und Imageschäden. Besonders relevant bei Praxen, die Nahrungsergänzungsmittel, Hautpflegeprodukte oder Medizinprodukte mit eigenem Label anbieten.
Produkthaftpflicht: Deckt Schadensersatzansprüche, die entstehen, wenn ein Produkt einen Körper- oder Sachschaden verursacht. Gesetzliche Grundlage: Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Pflicht für alle Hersteller und Importeure von Produkten.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Rückrufkostenversicherung | Produkthaftpflicht |
|---|---|---|
| Versicherungsgegenstand | Rückrufkosten | Schadensersatzansprüche |
| Auslöser | Drohender Schaden/Rückruf | Tatsächlicher Schaden |
| Branche | Produzenten, Händler | Alle Produkthersteller |
| Für Ärzte relevant | Bei eigenem Produkt-Label | Bei Eigenherstellung/Vertrieb |
| Kombination empfohlen | Ja | Ja |
Viele Praxen unterschätzen das Risiko: Auch selbst angemischte Salben, Infusionslösungen oder in der Praxis zusammengestellte Gesundheitspakete können Haftungsansprüche auslösen.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte, die eigene Produkte herstellen oder unter eigenem Namen vertreiben, benötigen beide Policen. Praxen ohne eigene Produktherstellung brauchen in der Regel keine Rückrufkostenversicherung, sollten aber ihre Berufshaftpflicht auf Produkthaftung prüfen.
Ärzteversichert prüft die Haftungsrisiken Ihrer Praxis und empfiehlt das passende Versicherungspaket.
Weiterführende Quellen:
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