Rückstellungen sind Verbindlichkeiten ungewisser Höhe oder Fälligkeit, die in der Bilanz ausgewiesen werden. Für Ärzte in GmbH-Strukturen ist der Unterschied zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Bewertung bedeutsam.
Kriterien im Überblick
Handelsrechtliche Rückstellungen (HGB): Ansatz nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Pensionsrückstellungen mit dem Teilwert oder nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Zeitwertabzinsung nach HGB-Regeln.
Steuerliche Rückstellungen: Strengeres Niederstwertprinzip. Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG mit vorgegebenem Rechnungszins von 6%. Oft niedrigere steuerliche Rückstellung als handelsrechtlich.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Handelsrecht (HGB) | Steuerrecht (EStG) |
|---|---|---|
| Rechnungszins Pension | Marktbasiert | 6% (§ 6a EStG) |
| Bewertungsspielraum | Höher | Geringer |
| Steuerlasteffekt | Höhere Rückstellung mindert Jahresüberschuss | Geringere Rückstellung |
| Relevant für | GmbH-Bilanz | Steuererklärung |
| Anwendungsbereich | GmbH-Praxis | GmbH-Praxis |
Die Differenz zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Rückstellung entsteht häufig eine latente Steuerverbindlichkeit, die in der Bilanz ausgewiesen werden muss.
Empfehlung für Ärzte
Für Ärzte in GmbH-Strukturen mit Pensionszusagen ist ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater unverzichtbar, der beide Bewertungsrahmen kennt und optimal gestaltet.
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Weiterführende Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Rückstellungen
- HGB: §§ 249 ff. Rückstellungen
- Bundesärztekammer: Praxis-GmbH
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