Rückstellungen sind Verbindlichkeiten ungewisser Höhe oder Fälligkeit, die in der Bilanz ausgewiesen werden. Für Ärzte in GmbH-Strukturen ist der Unterschied zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Bewertung bedeutsam.

Kriterien im Überblick

Handelsrechtliche Rückstellungen (HGB): Ansatz nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Pensionsrückstellungen mit dem Teilwert oder nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Zeitwertabzinsung nach HGB-Regeln.

Steuerliche Rückstellungen: Strengeres Niederstwertprinzip. Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG mit vorgegebenem Rechnungszins von 6%. Oft niedrigere steuerliche Rückstellung als handelsrechtlich.

Direkter Vergleich

KriteriumHandelsrecht (HGB)Steuerrecht (EStG)
Rechnungszins PensionMarktbasiert6% (§ 6a EStG)
BewertungsspielraumHöherGeringer
SteuerlasteffektHöhere Rückstellung mindert JahresüberschussGeringere Rückstellung
Relevant fürGmbH-BilanzSteuererklärung
AnwendungsbereichGmbH-PraxisGmbH-Praxis

Die Differenz zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Rückstellung entsteht häufig eine latente Steuerverbindlichkeit, die in der Bilanz ausgewiesen werden muss.

Empfehlung für Ärzte

Für Ärzte in GmbH-Strukturen mit Pensionszusagen ist ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater unverzichtbar, der beide Bewertungsrahmen kennt und optimal gestaltet.

Ärzteversichert ergänzt steuerliche Beratung durch passende Versicherungslösungen für GmbH-Praxen.

Weiterführende Quellen:

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