Die Rürup-Rente (Basisrente) ist das wichtigste staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt für selbstständige Ärzte. Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (bis 27.566 Euro in 2024, steigend). Im Vergleich mit Kosten-Nutzen für Praxisinhaber zeigen sich deutliche Unterschiede.
Kriterien im Überblick
Rürup-Rente: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar. Lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht. Ideal für Ärzte im Hochsteuerjahr.
Kosten-Nutzen für Praxisinhaber: Kosten-Nutzen-Analyse der Rürup-Rente vs. alternativer Vorsorgeinstrumente für Praxisinhaber
Direkter Vergleich
| Kriterium | Rürup-Rente | Kosten-Nutzen für Praxisinhaber |
|---|---|---|
| Steuerlicher Abzug | Sehr hoch | Je nach Produkt |
| Flexibilität | Gering (keine Entnahme) | Höher |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt | Je nach Produkt |
| Rendite | Tarif-abhängig | Je nach Produkt |
| Für Selbstständige | Optimal | Ergänzend |
Die Rürup-Rente ist für Ärzte mit hohem Steuersatz in der Einzahlungsphase und erwartetem niedrigerem Steuersatz in der Rentenphase besonders attraktiv.
Empfehlung für Ärzte
Niedergelassene Ärzte sollten die Rürup-Rente als steuerlichen Hebel konsequent nutzen und durch flexible Produkte (Kosten-Nutzen für Praxisinhaber) für Liquiditätsbedarf ergänzen. Eine Kombination beider Ansätze ist oft optimal.
Ärzteversichert entwickelt individuelle Altersvorsorgekonzepte für Ärzte in der Niederlassung, die steuerliche Effizienz und Flexibilität vereinen.
Weiterführende Quellen:
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