Die Rürup-Rente (Basisrente) ist das wichtigste staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt für selbstständige Ärzte. Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (bis 27.566 Euro in 2024, steigend). Im Vergleich mit Kosten-Nutzen für Praxisinhaber zeigen sich deutliche Unterschiede.

Kriterien im Überblick

Rürup-Rente: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar. Lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht. Ideal für Ärzte im Hochsteuerjahr.

Kosten-Nutzen für Praxisinhaber: Kosten-Nutzen-Analyse der Rürup-Rente vs. alternativer Vorsorgeinstrumente für Praxisinhaber

Direkter Vergleich

KriteriumRürup-RenteKosten-Nutzen für Praxisinhaber
Steuerlicher AbzugSehr hochJe nach Produkt
FlexibilitätGering (keine Entnahme)Höher
VererbbarkeitEingeschränktJe nach Produkt
RenditeTarif-abhängigJe nach Produkt
Für SelbstständigeOptimalErgänzend

Die Rürup-Rente ist für Ärzte mit hohem Steuersatz in der Einzahlungsphase und erwartetem niedrigerem Steuersatz in der Rentenphase besonders attraktiv.

Empfehlung für Ärzte

Niedergelassene Ärzte sollten die Rürup-Rente als steuerlichen Hebel konsequent nutzen und durch flexible Produkte (Kosten-Nutzen für Praxisinhaber) für Liquiditätsbedarf ergänzen. Eine Kombination beider Ansätze ist oft optimal.

Ärzteversichert entwickelt individuelle Altersvorsorgekonzepte für Ärzte in der Niederlassung, die steuerliche Effizienz und Flexibilität vereinen.

Weiterführende Quellen:

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