Die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte Rürup und Riester werden oft in einem Atemzug genannt – doch sie richten sich an völlig unterschiedliche Zielgruppen. Für Ärzte ist die Zuordnung entscheidend: Niedergelassene Freiberufler können von Riester nicht profitieren, angestellte Ärzte in der GKV schon.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rürup-Rente (Basisrente) ist für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, zu denen niedergelassene Ärzte gehören.
  • Die Riester-Rente ist nur für in der GKV pflichtversicherte Arbeitnehmer zugänglich – PKV-versicherte Ärzte sind ausgeschlossen.
  • Rürup bietet einen höheren steuerlichen Abzug (bis 27.566 €), Riester hat geringere Maximalförderung (2.100 €/Jahr), aber staatliche Zulagen.
  • Angestellte Ärzte in der GKV können grundsätzlich Riester nutzen – für PKV-Versicherte ist Rürup die einzige staatlich geförderte Option.

Vergleichstabelle

KriteriumRürup-RenteRiester-Rente
ZielgruppeSelbstständige, FreiberuflerGKV-Pflichtversicherte (Arbeitnehmer)
Maximaler Förderbetrag27.566 €/Jahr (Sonderausgabenabzug)2.100 €/Jahr (Sonderausgaben)
Staatliche ZulageNeinJa (175 €/Jahr + Kinderzulage)
PKV-versicherte ÄrzteZugang möglichKein Zugang
VererbbarkeitEingeschränktEingeschränkt
FlexibilitätSehr geringGering

Detailvergleich

Rürup: Steueroptimierung für Hochverdiener

Die Rürup-Rente profitiert niedergelassene Ärzte mit hohem Einkommen am stärksten: Der Sonderausgabenabzug reduziert die Steuerlast erheblich. 2026 können bis zu 27.566 € (Alleinstehende) oder 55.132 € (Verheiratete) als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei einem Steuersatz von 42 % bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 11.500 €. Die Rente wird im Alter nachgelagert besteuert – günstig, wenn der Steuersatz im Rentenalter sinkt.

Riester: Staatszulage für Arbeitnehmer

Die Riester-Rente bietet staatliche Grundzulagen von 175 € jährlich (pro Kind 185–300 €) und ist für Geringverdiener und Familien mit Kindern attraktiv. Ärzte im Angestelltenverhältnis (z. B. Oberarzt in der GKV) können Riester nutzen, profitieren aber wegen des hohen Einkommens weniger von der Zulage als von einem Steuersonderausgabenabzug. PKV-versicherte Selbstständige sind vollständig ausgeschlossen.

Steuerliche Nachbelastung im Rentenalter

Beide Produkte unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Rürup-Renten werden 2026 zu 100 % versteuert. Riester-Renten sind ebenfalls voll zu versteuern. Der Vorteil liegt in der niedrigeren Steuerbelastung im Rentenalter – wenn das Einkommen unter dem aktiven Arbeitsleben liegt.

Wann ist welche Option besser?

Rürup-Rente ist die richtige Wahl für niedergelassene Ärzte und andere Selbstständige – als einzige staatlich geförderte Option mit signifikantem Steuereffekt bei hohem Einkommen.

Riester-Rente kann sich für angestellte Ärzte in der GKV mit Kindern lohnen – die Kinderzulagen erhöhen die staatliche Förderung spürbar.

Fazit

Für die meisten niedergelassenen Ärzte ist Rürup die relevante Option, Riester scheidet für PKV-Versicherte aus. Ärzteversichert empfiehlt, die Rürup-Einzahlungen jährlich dem aktuellen Einkommensniveau anzupassen und fondsgebundene Niedrigtarife gegenüber klassischen Produkten zu bevorzugen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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