Die Rürup-Rente (Basisrente) ist das wichtigste staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt für selbstständige Ärzte. Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (bis 27.566 Euro in 2024, steigend). Im Vergleich mit Selbstbeteiligung zeigen sich deutliche Unterschiede.
Kriterien im Überblick
Rürup-Rente: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar. Lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht. Ideal für Ärzte im Hochsteuerjahr.
Selbstbeteiligung: Selbstbeteiligungsoptionen und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge neben der Rürup-Rente
Direkter Vergleich
| Kriterium | Rürup-Rente | Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| Steuerlicher Abzug | Sehr hoch | Je nach Produkt |
| Flexibilität | Gering (keine Entnahme) | Höher |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt | Je nach Produkt |
| Rendite | Tarif-abhängig | Je nach Produkt |
| Für Selbstständige | Optimal | Ergänzend |
Die Rürup-Rente ist für Ärzte mit hohem Steuersatz in der Einzahlungsphase und erwartetem niedrigerem Steuersatz in der Rentenphase besonders attraktiv.
Empfehlung für Ärzte
Niedergelassene Ärzte sollten die Rürup-Rente als steuerlichen Hebel konsequent nutzen und durch flexible Produkte (Selbstbeteiligung) für Liquiditätsbedarf ergänzen. Eine Kombination beider Ansätze ist oft optimal.
Ärzteversichert entwickelt individuelle Altersvorsorgekonzepte für Ärzte in der Niederlassung, die steuerliche Effizienz und Flexibilität vereinen.
Weiterführende Quellen:
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