Die Rürup-Rente (Basisrente) ist das wichtigste staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt für selbstständige Ärzte. Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (bis 27.566 Euro in 2024, steigend). Im Vergleich mit Steuerliche Gestaltung zeigen sich deutliche Unterschiede.

Kriterien im Überblick

Rürup-Rente: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar. Lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht. Ideal für Ärzte im Hochsteuerjahr.

Steuerliche Gestaltung: Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten durch die Rürup-Rente im Vergleich zu anderen Steuersparmodellen

Direkter Vergleich

KriteriumRürup-RenteSteuerliche Gestaltung
Steuerlicher AbzugSehr hochJe nach Produkt
FlexibilitätGering (keine Entnahme)Höher
VererbbarkeitEingeschränktJe nach Produkt
RenditeTarif-abhängigJe nach Produkt
Für SelbstständigeOptimalErgänzend

Die Rürup-Rente ist für Ärzte mit hohem Steuersatz in der Einzahlungsphase und erwartetem niedrigerem Steuersatz in der Rentenphase besonders attraktiv.

Empfehlung für Ärzte

Niedergelassene Ärzte sollten die Rürup-Rente als steuerlichen Hebel konsequent nutzen und durch flexible Produkte (Steuerliche Gestaltung) für Liquiditätsbedarf ergänzen. Eine Kombination beider Ansätze ist oft optimal.

Ärzteversichert entwickelt individuelle Altersvorsorgekonzepte für Ärzte in der Niederlassung, die steuerliche Effizienz und Flexibilität vereinen.

Weiterführende Quellen:

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