Ärzte bauen oft erhebliches Vermögen auf, darunter Praxen, Immobilien und Kapitalanlagen. Die rechtzeitige Frage, ob Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder erst vererbt werden soll, kann die Steuerbelastung der nächsten Generation erheblich beeinflussen.
Kriterien im Überblick
Schenkung zu Lebzeiten: Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer, die denselben Freibeträgen folgt wie die Erbschaftsteuer. Der entscheidende Vorteil: Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. An Kinder können steuerfrei je 400.000 Euro übertragen werden. Durch gestaffelte Schenkungen über mehrere Jahrzehnte lässt sich erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen.
Vererbung: Bei der Vererbung gelten einmalig die Freibeträge zum Zeitpunkt des Erbfalls. Hohe Vermögen können bei mehreren Erben oder unzureichender Planung erheblich besteuert werden. Betriebsvermögen, darunter auch Arztpraxen, genießt unter bestimmten Bedingungen Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG), die jedoch an Behaltensfristen und Lohnsummenregeln geknüpft sind.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Schenkung | Vererbung |
|---|---|---|
| Freibeträge | Alle 10 Jahre nutzbar | Einmalig |
| Steuersätze | Gleich wie Erbschaft | Gleich wie Schenkung |
| Betriebsvermögen | Verschonung möglich | Verschonung möglich |
| Planbarkeit | Hoch | Gering (Todesfall) |
| Pflichtteilsansprüche | Anrechnung möglich | Voll wirksam |
| Gestaltungsspielraum | Groß | Begrenzt |
Für Arztpraxen gelten bei der Übertragung besondere Regelungen: Die Praxis als Betriebsvermögen kann unter Einhaltung der Behaltensfristen (5 oder 7 Jahre) zu 85 Prozent oder 100 Prozent steuerbefreit übertragen werden, sowohl bei Schenkung als auch bei Vererbung.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte mit Immobilien- und Kapitalvermögen sollten frühzeitig mit einem Steuerberater Schenkungsstrategien entwickeln, die die Zehnjahresfrist nutzen. Für Praxisübertragungen ist die Einbindung eines auf Medizinrecht spezialisierten Steuerberaters unverzichtbar. Eine Kombination aus laufenden Schenkungen und testamentarischer Nachfolgeplanung ist oft steuerlich optimal.
Ärzteversichert unterstützt bei der Koordination von Vermögensschutz und Nachfolgeplanung im Kontext der Gesamtabsicherung.
Weiterführende Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Bundesärztekammer: Praxisnachfolge
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Erbschaft und Vermögen
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