Im deutschen Gesundheitswesen gibt es zwei grundlegende Vertragsmodelle zwischen Ärzten und Krankenkassen: den Kollektivvertrag, der für alle zugelassenen Vertragsärzte gilt, und den Selektivvertrag, der individuell zwischen einer Kasse und einem oder mehreren Leistungserbringern ausgehandelt wird.
Kriterien im Überblick
Kollektivvertrag: Der Regelversorgungsvertrag im GKV-System basiert auf dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) und dem EBM. Alle zugelassenen Vertragsärzte sind automatisch Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen. Die Vergütung erfolgt über den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen nach einheitlichen Grundsätzen.
Selektivvertrag: Individuelle Verträge nach §§ 73b (Hausarztzentrierte Versorgung), 140a (Integrierte Versorgung) oder 73c SGB V ermöglichen Sonderregelungen. Versicherte einer Kasse wählen freiwillig teil, Ärzte schließen gesonderte Verträge ab. Vergütungen liegen häufig über EBM-Niveau, sind aber an Qualitätsvorgaben und Dokumentationspflichten geknüpft.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Kollektivvertrag | Selektivvertrag |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Alle Vertragsärzte | Nur Vertragspartner |
| Vergütung | EBM-basiert | Individuell verhandelbar |
| Einnahmen | Gedeckelt (Budget) | Oft extrabudgetär |
| Bürokratieaufwand | Standard | Erhöht (Dokumentation) |
| Patientenbindung | Offen | Eingeschriebene Patienten |
| Kündbarkeit | Schwer | Vertragslaufzeit beachten |
Selektivverträge bieten besonders in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) attraktive Vergütungen außerhalb des Regelbudgets. In Bayern und Baden-Württemberg sind HzV-Verträge mit der AOK weit verbreitet und für Hausärzte oft finanziell vorteilhaft.
Empfehlung für Ärzte
Hausärzte sollten prüfen, welche Selektivverträge in ihrer Region verfügbar sind und ob die Vergütungsvorteile den Mehraufwand für Dokumentation und eingeschriebene Patienten rechtfertigen. Fachärzte finden Selektivvertragsoptionen vor allem in der integrierten Versorgung. Wer an einem Selektivvertrag interessiert ist, sollte die Vertragsbedingungen juristisch prüfen lassen, bevor er unterzeichnet.
Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der wirtschaftlichen Bewertung von Vertragsmodellen und der passenden Absicherung.
Weiterführende Quellen:
- KBV: Vertragsarten und Versorgungsformen
- Bundesgesundheitsministerium: Selektivverträge
- Bundesärztekammer: Vertragsgestaltung
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