Beim Thema Todesfallabsicherung tauchen zwei Produktkategorien regelmäßig auf: die Sterbegeldversicherung und die Risikolebensversicherung. Obwohl beide im Todesfall eine Leistung erbringen, unterscheiden sie sich fundamental in Ziel, Höhe der Absicherung und Kosten. Für Ärzte gelten dabei besondere Aspekte.
Kriterien im Überblick
Beide Produkte zahlen im Todesfall. Damit enden die Gemeinsamkeiten meist schon. Die Sterbegeldversicherung deckt typischerweise Beträge zwischen 3.000 und 15.000 Euro ab und soll die unmittelbaren Bestattungskosten finanzieren. Die Risikolebensversicherung hingegen sichert größere Summen ab, die Hinterbliebene oder Gläubiger schützen. Versicherungssummen von 300.000 bis über 1 Million Euro sind bei Ärzten mit Praxisdarlehen oder Familienverpflichtungen keine Seltenheit.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Sterbegeldversicherung | Risikolebensversicherung |
|---|---|---|
| Versicherungssumme | 3.000 bis 15.000 Euro | 100.000 bis über 1 Mio. Euro |
| Zweck | Bestattungskosten | Hinterbliebenenabsicherung, Schulden |
| Laufzeit | Lebenslang (bis Tod) | Befristet (z.B. 10 bis 30 Jahre) |
| Beitrag (Beispiel) | 20 bis 60 Euro/Monat | 20 bis 80 Euro/Monat |
| Gesundheitsprüfung | Oft vereinfacht oder keine | In der Regel erforderlich |
| Annahmesicherheit | Hoch | Abhängig vom Gesundheitsstatus |
Für Ärzte mit Praxis, laufenden Investitionskrediten oder einer Familie, die auf das Einkommen angewiesen ist, ist die Risikolebensversicherung das deutlich leistungsfähigere Instrument. Die Sterbegeldversicherung ist primär für Personen interessant, die keine anderen Rücklagen für die Bestattung bilden können oder möchten.
Ein häufiges Missverständnis: Die Sterbegeldversicherung wird oft als günstig wahrgenommen, weil die Monatsbeiträge gering erscheinen. Im Verhältnis zur Versicherungssumme ist sie jedoch oft teuer. Ein 45-jähriger Arzt zahlt für eine Risikolebensversicherung über 500.000 Euro und 20 Jahre Laufzeit häufig weniger als 50 Euro im Monat.
Empfehlung für Ärzte
Für Ärzte in der Praxisphase oder mit Familienverpflichtungen ist die Risikolebensversicherung klar vorzuziehen. Sie schützt Hinterbliebene vor finanziellen Engpässen und sichert laufende Kredite ab. Eine Sterbegeldversicherung kann ergänzend sinnvoll sein, wenn ein Arzt bewusst Mittel für die Bestattung reservieren möchte, ohne auf Ersparnisse zurückgreifen zu wollen.
Ärzteversichert hilft dabei, die passende Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung zu berechnen und Angebote gezielt zu vergleichen. Besonders bei Gesundheitsfragen im Antrag ist professionelle Beratung wichtig, um Fehler zu vermeiden, die später zum Leistungsausschluss führen können.
Fazit: Die Risikolebensversicherung ist für die meisten Ärzte das wichtigere Produkt. Die Sterbegeldversicherung ist nur in spezifischen Situationen sinnvoll.
Quellen:
- GDV: Lebensversicherung in Deutschland
- BaFin: Lebensversicherung
- Verbraucherzentrale: Risikolebensversicherung
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