Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt – aber es gibt eine wachsende Alternative: das monatliche Pauschalhonorar. Für Ärzte als Mandanten ist die Wahl des Abrechnungsmodells nicht trivial, da sowohl die Kostentransparenz als auch die tatsächliche Belastung erheblich variieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das StBVV-Honorar ist gegenstandswertabhängig: Ein höherer Praxisumsatz führt automatisch zu höheren Steuerberaterkosten – auch wenn der Aufwand gleich bleibt.
  • Pauschalvereinbarungen bieten Planungssicherheit und können für umsatzstarke Praxen erheblich günstiger sein.
  • Die StBVV ist die gesetzliche Mindest- und Höchstgrenze; Pauschalen können nach unten abweichen, wenn dies explizit vereinbart wird.
  • Beide Modelle haben Tücken: StBVV-Rechnungen sind schwer nachvollziehbar, Pauschalen können bei gestiegenem Aufwand unzureichend sein.

Vergleichstabelle

KriteriumStBVV-HonorarPauschalhonorar
BerechnungsgrundlageGegenstandswert (Umsatz/Gewinn)Feste Monatspauschale
KostentransparenzGering (komplex)Hoch (planbar)
Kostensteigerung bei UmsatzwachstumAutomatischNur bei Vertragsanpassung
FlexibilitätGeringMittel
Vorteil bei hohem UmsatzNachteil (höhere Kosten)Vorteil
Vorteil bei wenig AufwandVorteilNachteil

Detailvergleich

StBVV: Gesetzliche Regelung und Nachvollziehbarkeit

Die StBVV legt Mindest- und Höchstsätze fest, die auf dem Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz) basieren. Ein Arzt mit 600.000 € Praxisumsatz zahlt nach StBVV für die Gewinnermittlung signifikant mehr als bei 200.000 €, obwohl der buchhalterische Aufwand oft ähnlich ist. Die Rechnung ist für Laien schwer zu überprüfen – der Mandant muss auf die Korrektheit vertrauen.

Pauschalhonorar: Planungssicherheit für die Praxis

Bei einem Pauschalmandat vereinbaren Arzt und Steuerberater eine monatliche Festgebühr, die alle Standardleistungen abdeckt (Buchhaltung, EÜR, Steuererklärung, Lohnabrechnung). Für Praxen mit hohem Umsatz und stabilem Aufwand ist das meist günstiger als StBVV. Wichtig: Der Leistungsumfang muss im Mandatsvertrag exakt definiert sein – sonst entstehen Zusatzkosten für alles Außerordentliche.

Verhandlungsposition und Marktvergleich

Steuerberater spezialisiert auf Ärzte rechnen oft nach individuellen Pauschalen ab, die deutlich unter StBVV-Höchstsätzen liegen. Ärzte sollten Vergleichsangebote einholen und den Mandatsumfang klar definieren. Ein Wechsel des Steuerberaters lohnt sich, wenn der aktuelle Berater keine Praxiskenntnisse hat oder zu teuer ist.

Wann ist welche Option besser?

StBVV-Honorar ist transparent und vergleichbar, wenn die Kanzlei beim gesetzlichen Mittelsatz abrechnet – für kleine Praxen mit geringem Umsatz kann es kostengünstiger sein.

Pauschalhonorar ist die bessere Wahl für umsatzstarke Praxen und für Ärzte, die Kostentransparenz und Planbarkeit schätzen – insbesondere wenn auch laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung abgedeckt sein sollen.

Fazit

Die meisten Ärzte profitieren von einer klar definierten Pauschale mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater. Ärzteversichert empfiehlt, den Mandatsumfang schriftlich zu fixieren und die Kosten alle zwei Jahre am Markt zu benchmarken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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