Seit der Pandemie hat die Telemedizin in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. Kassenärztliche Videosprechstunden sind inzwischen regulär abrechenbar, und mehrere kommerzielle Plattformen bieten Ärzten die Möglichkeit, Patienten digital zu betreuen. Doch die Anbieter unterscheiden sich erheblich in Technik, Vergütungsmodell und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kriterien im Überblick

Für Kassenärzte gilt: Die Videosprechstunde muss über einen KBV-zertifizierten Anbieter stattfinden. Die Liste der zugelassenen Videodienstanbieter führt die KBV. Zu den bekannten Anbietern gehören Doctolib Video, Jameda Videosprechstunde, TeleClinic und Instahelp. Für Privatpatienten und IGeL-Leistungen gelten freiere Regelungen.

Direkter Vergleich

KriteriumKBV-zertifizierter AnbieterKommerzielle Plattform
KassenabrechnungMöglichNicht direkt
Datenschutz (DSGVO)ZertifiziertUnterschiedlich
Integration in PVSTeilweiseSelten
Monatliche Kosten0 bis 150 Euro0 bis 300 Euro
Vergütung pro KonsultationGKV-Vergütung (EBM)Direktzahlung Patient
PatientenzugangÜber KV-NummerEigenes Ecosystem

Ein wichtiger Aspekt für Ärzte ist die Haftungssituation: Bei Videoberatungen bestehen die gleichen Sorgfaltspflichten wie bei der Präsenzbehandlung. Die Berufshaftpflichtversicherung muss telemedizinische Leistungen explizit abdecken. Nicht alle älteren Policen tun dies.

Plattformen wie TeleClinic bieten Ärzten ein eigenes Patientennetzwerk und können so Zusatzeinnahmen ermöglichen, vor allem über Privatpatienten. Für die Kassenabrechnung ist jedoch ein KBV-zertifizierter Anbieter zwingend.

Empfehlung für Ärzte

Für die GKV-Videosprechstunde sollten Ärzte ausschließlich KBV-zertifizierte Anbieter nutzen. Für private Zusatztätigkeiten können kommerzielle Plattformen interessant sein. Vor Nutzung einer neuen Plattform ist die Prüfung der Datenschutzkonformität und der Versicherungsdeckung für Telemedizin essenziell.

Ärzteversichert empfiehlt, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung explizit auf Telemedizin-Deckung zu prüfen. Ältere Verträge schließen digitale Konsultationen oft aus.

Fazit: Für GKV-Abrechnung nur KBV-zertifizierte Anbieter nutzen. Für Privatleistungen gibt es mehr Auswahl, aber höhere Sorgfalt beim Datenschutz ist nötig.


Quellen:

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