Telemedizin ist für niedergelassene Ärzte längst kein Nischenthema mehr. Plattformen wie Teleclinic, Zava, KV-Videosprechstunde und andere bieten unterschiedliche Modelle für Videokonsultationen an. Für Ärzte stellen sich Fragen zu Honorar, technischer Einbindung, Haftung und Patientenzugang.

Das Wichtigste in Kürze

  • KV-Videosprechstunde ist kassenärztlich abrechnungsfähig (GOP 01439); andere Plattformen meist selbstzahlend.
  • Kommerzielle Plattformen bieten schnellen Patientenzugang, verlangen aber Provisionen von 20–40%.
  • Haftungsrechtlich bleibt der behandelnde Arzt verantwortlich; Plattform-AGB schränken die Haftungsübernahme der Anbieter stark ein.
  • Die technische Integration in bestehende PVS-Systeme variiert erheblich zwischen den Anbietern.

Vergleichstabelle

KriteriumKV-VideosprechstundeTeleclinic/ZavaEigene Lösung
Abrechenbarkeit GKVJa (GOP 01439)Nein (privat)Ggf. über eigene KV
Honorar je Konsultation~20–30 € (KV-Satz)~40–80 € (Plattformanteil: 30–40%)Selbst festgelegt
PatientenzugangÜber eigene PraxisPlattform-PoolEigene Patienten
EinrichtungsaufwandGering (KV-zertifiziert)GeringHoch
Datenschutz (DSGVO)GewährleistetAnbieterabhängigSelbst verantwortbar
Haftungsübernahme PlattformKeineEingeschränktKeine

Detailvergleich

KV-Videosprechstunde: Kassenärztlich integriert

Die von den KVen zertifizierten Videosprechstundensysteme (z.B. Doctolib, Chili, Patientus) sind direkt in den kassenärztlichen Vergütungsrahmen eingebettet. Ärzte können die GOP 01439 abrechnen und sind bei bekannten eigenen Patienten rechtlich auf solidem Boden. Der Nachteil: Die Vergütung ist gedeckelt und meist niedriger als bei privaten Plattformen.

Kommerzielle Plattformen: Neupatienten, aber mit Abzug

Plattformen wie Teleclinic oder Zava vermitteln Ärzte an Neupatienten, verlangen aber Provisionszahlungen von oft 30–40% des Honorars. Der Arzt erhält schnellen Zugang zu Patienten, gibt aber einen erheblichen Teil seiner Vergütung ab. Haftungsrechtlich bleibt er vollumfänglich verantwortlich.

Eigene Lösung: Volle Kontrolle, hoher Aufwand

Wer eine eigene Videosprechstundenlösung integriert, hat maximale Kontrolle über Datenschutz, Abläufe und Vergütung. Der Einrichtungsaufwand ist jedoch höher und technische Probleme müssen eigenverantwortlich gelöst werden.

Wann ist welche Option besser?

KV-Videosprechstunde eignet sich für alle Kassenärzte, die Bestandspatienten auch digital versorgen wollen.

Kommerzielle Plattformen lohnen sich für Ärzte, die neue Patientengruppen erschließen oder außerhalb der KV-Regelversorgung tätig sein wollen.

Eigene Lösung ist sinnvoll für Praxen mit hohem Privatanteil und spezifischen Datenschutzanforderungen.

Fazit

Die Wahl der Telemedizin-Plattform hängt vom Praxismodell und Patientenstamm ab. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Nutzung kommerzieller Plattformen die Haftungsklauseln der AGB sorgfältig zu prüfen und den eigenen Berufshaftpflichtschutz auf Telemedizin-Tätigkeiten zu erweitern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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