Seit der Pandemie hat die Telemedizin in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. Kassenärztliche Videosprechstunden sind inzwischen regulär abrechenbar, und mehrere kommerzielle Plattformen bieten Ärzten die Möglichkeit, Patienten digital zu betreuen. Doch die Anbieter unterscheiden sich erheblich in Technik, Vergütungsmodell und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kriterien im Überblick
Für Kassenärzte gilt: Die Videosprechstunde muss über einen KBV-zertifizierten Anbieter stattfinden. Die Liste der zugelassenen Videodienstanbieter führt die KBV. Zu den bekannten Anbietern gehören Doctolib Video, Jameda Videosprechstunde, TeleClinic und Instahelp. Für Privatpatienten und IGeL-Leistungen gelten freiere Regelungen.
Direkter Vergleich
| Kriterium | KBV-zertifizierter Anbieter | Kommerzielle Plattform |
|---|---|---|
| Kassenabrechnung | Möglich | Nicht direkt |
| Datenschutz (DSGVO) | Zertifiziert | Unterschiedlich |
| Integration in PVS | Teilweise | Selten |
| Monatliche Kosten | 0 bis 150 Euro | 0 bis 300 Euro |
| Vergütung pro Konsultation | GKV-Vergütung (EBM) | Direktzahlung Patient |
| Patientenzugang | Über KV-Nummer | Eigenes Ecosystem |
Ein wichtiger Aspekt für Ärzte ist die Haftungssituation: Bei Videoberatungen bestehen die gleichen Sorgfaltspflichten wie bei der Präsenzbehandlung. Die Berufshaftpflichtversicherung muss telemedizinische Leistungen explizit abdecken. Nicht alle älteren Policen tun dies.
Plattformen wie TeleClinic bieten Ärzten ein eigenes Patientennetzwerk und können so Zusatzeinnahmen ermöglichen, vor allem über Privatpatienten. Für die Kassenabrechnung ist jedoch ein KBV-zertifizierter Anbieter zwingend.
Empfehlung für Ärzte
Für die GKV-Videosprechstunde sollten Ärzte ausschließlich KBV-zertifizierte Anbieter nutzen. Für private Zusatztätigkeiten können kommerzielle Plattformen interessant sein. Vor Nutzung einer neuen Plattform ist die Prüfung der Datenschutzkonformität und der Versicherungsdeckung für Telemedizin essenziell.
Ärzteversichert empfiehlt, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung explizit auf Telemedizin-Deckung zu prüfen. Ältere Verträge schließen digitale Konsultationen oft aus.
Fazit: Für GKV-Abrechnung nur KBV-zertifizierte Anbieter nutzen. Für Privatleistungen gibt es mehr Auswahl, aber höhere Sorgfalt beim Datenschutz ist nötig.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videodienstanbieter
- Bundesärztekammer: Telemedizin und Fernbehandlung
- BfDI: Datenschutz in der Telemedizin
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →