Ein Testament ist für Ärzte mit Praxis, Versorgungswerksansprüchen und Familienvermögen keine Formalität, sondern eine substanzielle Entscheidung. Zwei Formen stehen zur Wahl: das handschriftliche (eigenhändige) Testament und das notarielle (öffentliche) Testament. Beide sind rechtswirksam, unterscheiden sich aber erheblich in Aufwand, Sicherheit und Eignung.
Kriterien im Überblick
Das handschriftliche Testament ist vollständig von Hand zu schreiben, mit Datum und Ort zu versehen und zu unterschreiben. Es kostet nichts und kann jederzeit geändert werden. Das notarielle Testament wird beim Notar errichtet, der die Erklärungen aufnimmt und es im Zentralen Testamentsregister hinterlegt. Es ist teurer, aber sicherer.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Handschriftliches Testament | Notarielles Testament |
|---|---|---|
| Kosten | Keine | 100 bis 2.500 Euro (je nach Vermögen) |
| Formvorschrift | Vollständig handschriftlich | Notar beurkundet |
| Rechtssicherheit | Mittel (Fehler möglich) | Hoch |
| Anfechtungsrisiko | Höher bei Formfehlern | Gering |
| Registrierung | Optional, kostenpflichtig | Automatisch im Zentralregister |
| Testamentsvollstrecker | Selbst benennbar | Notar kann beraten |
| Geeignet für komplexe Vermögen | Bedingt | Ja |
Für Ärzte mit Praxisbeteiligung, mehreren Immobilien oder komplizierten Familienverhältnissen (Patchworkfamilien, geschiedene Ärzte) ist das notarielle Testament klar empfehlenswerter. Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert, sind aber im Verhältnis zum Schaden eines unwirksamen Testaments gering.
Ein häufiger Fehler beim handschriftlichen Testament: Es enthält maschinenschriftliche Elemente, ist nicht vollständig datiert oder widerspricht dem Erbvertrag. Solche Fehler können zur Unwirksamkeit führen.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte sollten ihre Nachlassplanung nicht auf die lange Bank schieben. Für einfache Verhältnisse (eindeutiger Erbe, kein Betriebsvermögen) kann ein handschriftliches Testament ausreichen. Sobald eine Arztpraxis, Beteiligungen oder erhebliches Vermögen vorhanden sind, empfiehlt sich die notarielle Form.
Ärzteversichert verweist auf die enge Verbindung zwischen Testament und Versicherungsplanung: Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, Versorgungswerksleistungen und BU-Renten folgen eigenen Regelungen und können im Testament nicht direkt vererbt werden.
Fazit: Das notarielle Testament bietet Rechtssicherheit und ist für Ärzte mit komplexem Vermögen die richtige Wahl. Das handschriftliche Testament kann für einfache Fälle ausreichend sein.
Quellen:
- Bundesnotarkammer: Testament und Erbrecht
- Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer
- Bundesministerium der Justiz: Erbrecht
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