Mit der Einführung der TI 2.0 stehen Arztpraxen vor der Wahl: Weiter auf bewährte Hardware-Konnektoren setzen oder den Wechsel zur Cloud-basierten TI vollziehen? Beide Ansätze haben spezifische Vor- und Nachteile, die je nach Praxisstruktur unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hardware-Konnektoren sind lokal installiert, wartungsintensiver und haben ein Ablaufdatum durch zeitlich begrenzte Zertifizierungen.
  • Cloud-Konnektoren (TI 2.0) übertragen die TI-Funktionalität in die Cloud; weniger Hardware, aber höhere Netzabhängigkeit.
  • Datenschutzrechtlich sind beide Varianten zulässig; bei Cloud-Lösungen müssen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) geschlossen werden.
  • Die gematik treibt den Übergang zur Cloud-TI aktiv voran; Hardware-Konnektoren werden mittelfristig auslaufen.

Vergleichstabelle

KriteriumHardware-KonnektorCloud-Konnektor (TI 2.0)
Standort der VerarbeitungLokal in der PraxisRechenzentrum des Anbieters
InternetabhängigkeitGering (Offline-Betrieb möglich)Hoch
WartungsaufwandHoch (Updates, Zertifikate)Gering (Anbieter übernimmt)
LaufzeitZertifizierungsbegrenztKontinuierlich
DSGVO-KonformitätJaJa (mit AVV)
Monatliche Kosten~15–25 €/Monat~25–50 €/Monat

Detailvergleich

Hardware-Konnektor: Lokale Kontrolle, Wartungsbedarf

Der physische Konnektor in der Praxis bietet maximale lokale Kontrolle. Gesundheitsdaten verlassen die Praxis nicht. Nachteil: Der IT-Dienstleister muss regelmäßig Zertifikate erneuern, und bei Ablauf der gematik-Zertifizierung muss das Gerät ausgetauscht werden. Der Administrationsaufwand ist höher als bei Cloud-Lösungen.

Cloud-Konnektor: Weniger Hardware, mehr Abhängigkeit

Cloud-Konnektoren reduzieren den Hardware-Aufwand deutlich. Updates und Zertifizierungen übernimmt der Anbieter automatisch. Der Betrieb ist stabiler, solange eine zuverlässige Internetverbindung besteht. Bei Ausfall der Internetverbindung ist die TI-Anbindung unterbrochen; Praxen sollten redundante Verbindungen prüfen.

Datenschutz im Vergleich

Beide Varianten sind nach aktuellem Recht datenschutzkonform umsetzbar. Bei Cloud-Lösungen ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen; zudem muss der Serverstandort in der EU liegen. Praxen sollten die DSGVO-Konformität vor Vertragsschluss prüfen.

Wann ist welche Option besser?

Hardware-Konnektor ist kurzfristig die risikoärmste Option für Praxen, die ihren aktuellen Konnektor noch innerhalb der Zertifizierungslaufzeit betreiben.

Cloud-Konnektor eignet sich für Praxen, die neu anschließen oder bei denen der Hardware-Konnektor ausläuft; langfristig ist dieser Ansatz der Zukunftsstandard.

Fazit

Der Übergang zur Cloud-TI ist geplant und unvermeidlich. Ärzteversichert empfiehlt, den aktuellen TI-Vertrag zu prüfen, Ablaufdaten zu kennen und bei Neuanschaffungen direkt auf Cloud-Modelle zu setzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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