Arztpraxen lagern und verwenden regelmäßig Substanzen, die bei unsachgemäßem Umgang Umweltschäden verursachen können: Desinfektionsmittel, Zytostatika, Kontrastmittel und medizinische Abfälle. Gleichzeitig können im Praxisbetrieb Haftpflichtfälle entstehen, die nichts mit der Behandlung zu tun haben. Welche Versicherung schützt in welchem Fall?

Kriterien im Überblick

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die im Rahmen des Praxisbetriebs entstehen und bei Dritten zu Schäden führen. Sie schützt z.B. bei einem Sturz in der Wartezimmertür oder einem Sachschaden durch Praxispersonal.

Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt speziell Schäden, die durch den Austritt von Schadstoffen entstehen, auf dem Betriebsgrundstück oder außerhalb. Sie greift z.B. wenn Desinfektionsmittel ins Abwasser gelangt oder medizinische Abfälle unsachgemäß entsorgt wurden.

Direkter Vergleich

KriteriumBetriebshaftpflichtUmwelthaftpflicht
Personenschäden DritterJaNein (außer durch Umwelteinwirkung)
Sachschäden DritterJaNein
UmweltschädenOft ausgeschlossenKernleistung
BodenverunreinigungenNeinJa
GewässerschädenNeinJa
SanierungskostenNeinJa
Typischer Jahresbeitrag200 bis 800 Euro150 bis 600 Euro

Viele Betriebshaftpflichtpolicen schließen Umweltschäden explizit aus. Ein Erweiterungsbaustein oder eine separate Umwelthaftpflicht ist daher für Praxen mit chemischen oder biologischen Risiken wichtig. Arztpraxen, die Zytostatika oder Infektionsabfälle lagern, sollten dieses Risiko nicht unterschätzen.

Empfehlung für Ärzte

Praxen mit umfangreichem Chemikalieneinsatz (Labor, Radiologie, Onkologie) sollten eine separate Umwelthaftpflichtversicherung abschließen oder prüfen, ob ihr Betriebshaftpflichtvertrag einen Umwelthaftpflicht-Baustein enthält. Für einfache Hausarztpraxen ist das Umweltrisiko oft gering, sollte aber trotzdem bewertet werden.

Ärzteversichert analysiert den Versicherungsbedarf und deckt Lücken im Haftpflichtschutz auf, bevor ein Schadensfall eintritt.

Fazit: Betriebshaftpflicht und Umwelthaftpflicht ergänzen sich. Viele Praxen brauchen beide oder einen kombinierten Baustein, da reine Betriebshaftpflicht Umweltschäden meist ausschließt.


Quellen:

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