In Deutschland gibt es 18 ärztliche Versorgungswerke, eines für jede Ärztekammer. Die drei größten nach verwaltetem Vermögen sind das Versorgungswerk der Bayerischen Ärzte, das Versorgungswerk der Ärztekammer Nordrhein und das Versorgungswerk der Berliner Ärzte. Sie unterscheiden sich in Struktur, Beitragssatz und Rentenleistungen.
Kriterien im Überblick
Alle drei Versorgungswerke funktionieren nach dem kapitalgedeckten Prinzip: Beiträge werden angelegt, und aus den Erträgen werden die Renten finanziert. Die Beitragshöhe richtet sich beim Grundbeitrag nach dem Einkommen, mit einem Höchst- und Mindestbeitrag. Trotz ähnlicher Grundstruktur gibt es messbare Unterschiede.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Bayern (BLÄK VW) | Nordrhein (ÄKN VW) | Berlin (VW Berlin) |
|---|---|---|---|
| Verwaltetes Vermögen | ca. 10 Mrd. Euro | ca. 6 Mrd. Euro | ca. 4 Mrd. Euro |
| Höchstbeitrag 2026 | ca. 1.700 Euro/Monat | ca. 1.600 Euro/Monat | ca. 1.550 Euro/Monat |
| Regelaltersrente (Beispiel) | Individuell nach Anwartschaft | Individuell nach Anwartschaft | Individuell nach Anwartschaft |
| Rendite (historisch, ca.) | 4 bis 5 % p.a. | 3,5 bis 4,5 % p.a. | 3 bis 4 % p.a. |
| Anlagestruktur | Diversifiziert, Immobilien stark | Diversifiziert | Konservativ |
| Befreiung von GRV | Standardmäßig möglich | Standardmäßig möglich | Standardmäßig möglich |
Direkte Vergleiche der Versorgungswerke sind aufgrund unterschiedlicher Mitgliederstrukturen und Stichtage schwierig. Das Bayerische Versorgungswerk gilt unter Experten als eines der leistungsstärksten in Deutschland, gestützt durch eine breite Vermögensdiversifikation und ein großes Mitgliederkollektiv.
Berliner Ärzte haben aufgrund des Bevölkerungsrückgangs in einzelnen Altersgruppen eine etwas ungünstigere Demografie innerhalb des Versorgungswerks, was mittel- bis langfristig die Rentenhöhe belasten kann.
Empfehlung für Ärzte
Der Wechsel des Versorgungswerks bei einem Umzug in ein anderes Bundesland ist für Ärzte Pflicht (da Kammerzugehörigkeit ortsgebunden). Anwartschaften werden in der Regel durch Gegenseitigkeitsabkommen anerkannt. Ärzte, die zwischen Bundesländern wechseln, sollten die Übertragungsmodalitäten ihrer Anwartschaften prüfen.
Ärzteversichert berät zu Versorgungswerk-Themen und hilft zu verstehen, wie das individuelle Versorgungswerk in die Gesamtaltersvorsorge einzuordnen ist.
Fazit: Die drei Versorgungswerke unterscheiden sich in Größe und historischer Rendite. Alle sind solide, aber Bayern gilt als vergleichsweise stark. Wichtig ist immer die individuelle Anwartschaftsberechnung.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen: Jahresbericht
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke im Überblick
- Versorgungswerk der Bayerischen Ärzte
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