Ärzte in Deutschland sind grundsätzlich Pflichtmitglieder im berufsständischen Versorgungswerk ihrer Ärztekammer. Gleichzeitig sind sie bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beitragspflichtig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag von der GRV befreien zu lassen. Lohnt sich das?

Kriterien im Überblick

Das Versorgungswerk ist kapitalgedeckt: Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und erwirtschaften Erträge. Die GRV ist umlagefinanziert: Einzahlungen heutiger Beitragszahler finanzieren aktuelle Renten. Bei kapitalgedeckten Systemen wirken sich demografische Veränderungen weniger stark aus, bei der GRV direkt.

Direkter Vergleich

KriteriumVersorgungswerk (Ärzte)Gesetzliche Rentenversicherung
FinanzierungssystemKapitaldeckungUmlageverfahren
Historische Renditeca. 3 bis 5 % p.a.Implizit ca. 2 bis 3 %
Demografische AbhängigkeitGeringStark
BerufsunfähigkeitsleistungOft enthaltenBegrenzt (Erwerbsminderungsrente)
Witwen-/WitwerrenteEnthaltenEnthalten
VererbbarkeitEingeschränktNein
MindestbeitragJaJa (Pflichtbeitrag)
FlexibilitätBegrenztGering

Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen, profitieren in der Regel von einer höheren Rendite als in der GRV. Zudem enthält das Versorgungswerk für Ärzte in der Regel eine integrierte Berufsunfähigkeitsabsicherung, die bei der GRV als Erwerbsminderungsrente deutlich schlechter ausgestaltet ist.

Die GRV bietet dagegen Schutz auch bei kurzen Einzahlungszeiten und ist durch staatliche Garantien abgesichert. Bei Berufswechsel oder längeren Auslandsphasen kann die GRV flexibler sein.

Empfehlung für Ärzte

Für die meisten Ärzte ist die Befreiung von der GRV und die ausschließliche Einzahlung ins Versorgungswerk die finanziell vorteilhaftere Option. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn gestellt werden.

Ärzteversichert empfiehlt, die Befreiung nicht zu versäumen und parallel eine private Zusatzvorsorge aufzubauen, da das Versorgungswerk allein oft nicht das angestrebte Rentenniveau absichert.

Fazit: Das Versorgungswerk ist für Ärzte in der Regel deutlich vorteilhafter als die GRV. Die Befreiung sollte zeitnah beantragt werden.


Quellen:

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