Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind als Unternehmen nicht nur medizinischen, sondern auch wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Zwei Versicherungen, die oft verwechselt werden, schützen vor unterschiedlichen internen Schadensszenarien: die Vertrauensschadenversicherung und die D&O-Versicherung (Directors & Officers).

Kriterien im Überblick

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor vorsätzlichen unehrlichen Handlungen eigener Mitarbeiter: Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Manipulation von Konten. Sie greift also, wenn ein Mitarbeiter dem Unternehmen bewusst schadet.

Die D&O-Versicherung (Managerversicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Ärzte vor persönlicher Haftung für Fehler bei der Unternehmensführung. Sie greift, wenn Entscheidungen des Managements zu Schäden führen und die betreffenden Personen dafür persönlich in Haftung genommen werden.

Direkter Vergleich

KriteriumVertrauensschadenversicherungD&O-Versicherung
SchütztDas Unternehmen (Praxis/MVZ)Manager/Geschäftsführer persönlich
AuslöserUnehrliche MitarbeiterhandlungManagementfehler
Typischer SchadenMitarbeiterbetrug, DiebstahlFehlinvestition, Pflichtverletzung
Relevanz für EinzelpraxisGering bis mittelSehr gering
Relevanz für MVZ/BAGMittelMittel bis hoch
Jahresbeitrag (ca.)300 bis 1.500 Euro500 bis 5.000 Euro

Für Einzelpraxen ist die Vertrauensschadenversicherung relevant, wenn Praxispersonal Zugang zu Kasse oder Bankkonten hat. Kassenbetrug durch Mitarbeiter ist zwar selten, kann aber erheblichen Schaden anrichten. Eine D&O-Versicherung ist für Einzelärzte kaum relevant.

Für MVZ-Geschäftsführer und Gesellschafter von Berufsausübungsgemeinschaften hingegen sind beide Versicherungen prüfenswert. Insbesondere die D&O schützt bei Haftungsansprüchen aus Gesellschafterbeschlüssen oder Investitionsentscheidungen.

Empfehlung für Ärzte

Einzelpraxen sollten prüfen, ob ihre Betriebshaftpflicht oder Praxisversicherung eine Vertrauensschadenkomponente enthält. MVZ-Geschäftsführer sollten beides separat in Betracht ziehen, da das Haftungsvolumen in größeren Strukturen erheblich sein kann.

Ärzteversichert analysiert den individuellen Bedarf und gibt Empfehlungen, welche Policen für die jeweilige Praxisstruktur tatsächlich sinnvoll sind.

Fazit: Die Vertrauensschadenversicherung schützt die Praxis vor unehrlichen Mitarbeitern. D&O schützt Führungspersonen vor persönlicher Haftung. Beide sind für größere Arztorganisationen relevant.


Quellen:

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