Für Ärzte als Praxisbetreiber oder leitende Ärzte in MVZ-Strukturen kommen zwei Versicherungen in Frage, die auf den ersten Blick ähnlich wirken, aber unterschiedliche Szenarien abdecken: die Vertrauensschadenversicherung und die D&O-Versicherung (Directors & Officers). Beide schützen vor finanziellen Schäden, aber durch verschiedene Täter und Verursacher.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vertrauensschadenversicherung schützt den Betrieb vor vorsätzlichen Handlungen eigener Mitarbeiter (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug).
- Die D&O-Versicherung schützt leitende Personen (Geschäftsführer, Vorstände) vor Haftungsansprüchen wegen Managementfehlern.
- Beide Policen sind für größere Praxisstrukturen und MVZ sinnvoll; für die Einzelpraxis ist die Vertrauensschadenversicherung relevanter.
- Die Prämien sind überschaubar; die Schadenspotenziale können erheblich sein.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Vertrauensschadenversicherung | D&O-Versicherung |
|---|---|---|
| Geschütztes Risiko | Vorsätzliche Mitarbeiterschäden | Managementfehler leitender Personen |
| Typischer Schaden | Diebstahl, Unterschlagung, Betrug | Fehlentscheidungen, Pflichtverletzung |
| Täter | Mitarbeiter des Betriebs | Leitungspersonen (intern) |
| Geschädigter | Der Betrieb selbst | Dritte (Gesellschafter, Gläubiger) |
| Relevanz Einzelpraxis | Mittel–hoch | Gering |
| Relevanz MVZ/BAG | Hoch | Hoch |
Detailvergleich
Vertrauensschadenversicherung: Schutz vor dem eigenen Personal
In Arztpraxen arbeiten MFA, Verwaltungspersonal und ggf. weitere Mitarbeiter mit Zugang zu Kasse, Patientendaten und Abrechnungssystemen. Eine Unterschlagung im Bereich der Bareinnahmen oder beim Online-Banking kann innerhalb von Monaten erhebliche Summen erreichen. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt diese Schäden, sofern der Täter zum Praxispersonal gehört und die Tat vorsätzlich begangen wurde.
D&O-Versicherung: Schutz für Geschäftsführer und Leitungspersonen
In MVZ-Strukturen mit GmbH-Form oder bei größeren Zusammenschlüssen sind Geschäftsführer persönlich haftbar für Managementfehler. Eine falsche Investitionsentscheidung, ein versäumter Aufsichtspflicht oder eine fehlerhafte Abrechnung kann zur persönlichen Inanspruchnahme führen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Verteidigungskosten und ggf. Schadenszahlungen.
Kombinierter Einsatz in größeren Strukturen
MVZ und BAG sollten beide Policen prüfen. Für Einzelpraxen steht die Vertrauensschadenversicherung im Vordergrund; eine D&O ist erst bei formeller Leitungsverantwortung in einer Kapitalgesellschaft sinnvoll.
Wann ist welche Option besser?
Vertrauensschadenversicherung ist für alle Praxen mit angestelltem Personal relevant; der Schaden durch Mitarbeiterbetrug ist unterschätzt.
D&O-Versicherung ist für Ärzte als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände in MVZ-Strukturen und Krankenhäusern unverzichtbar.
Fazit
Beide Policen sind für Ärzte als Arbeitgeber und Leitungspersonen relevant. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisgründung beide Risiken im Versicherungskonzept zu berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Vertrauensschadenversicherung
- BaFin – D&O-Versicherung und Manager-Haftung
- Bundesärztekammer – Praxisrecht und Haftung
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