Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind als Unternehmen nicht nur medizinischen, sondern auch wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Zwei Versicherungen, die oft verwechselt werden, schützen vor unterschiedlichen internen Schadensszenarien: die Vertrauensschadenversicherung und die D&O-Versicherung (Directors & Officers).
Kriterien im Überblick
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor vorsätzlichen unehrlichen Handlungen eigener Mitarbeiter: Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Manipulation von Konten. Sie greift also, wenn ein Mitarbeiter dem Unternehmen bewusst schadet.
Die D&O-Versicherung (Managerversicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Ärzte vor persönlicher Haftung für Fehler bei der Unternehmensführung. Sie greift, wenn Entscheidungen des Managements zu Schäden führen und die betreffenden Personen dafür persönlich in Haftung genommen werden.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Vertrauensschadenversicherung | D&O-Versicherung |
|---|---|---|
| Schützt | Das Unternehmen (Praxis/MVZ) | Manager/Geschäftsführer persönlich |
| Auslöser | Unehrliche Mitarbeiterhandlung | Managementfehler |
| Typischer Schaden | Mitarbeiterbetrug, Diebstahl | Fehlinvestition, Pflichtverletzung |
| Relevanz für Einzelpraxis | Gering bis mittel | Sehr gering |
| Relevanz für MVZ/BAG | Mittel | Mittel bis hoch |
| Jahresbeitrag (ca.) | 300 bis 1.500 Euro | 500 bis 5.000 Euro |
Für Einzelpraxen ist die Vertrauensschadenversicherung relevant, wenn Praxispersonal Zugang zu Kasse oder Bankkonten hat. Kassenbetrug durch Mitarbeiter ist zwar selten, kann aber erheblichen Schaden anrichten. Eine D&O-Versicherung ist für Einzelärzte kaum relevant.
Für MVZ-Geschäftsführer und Gesellschafter von Berufsausübungsgemeinschaften hingegen sind beide Versicherungen prüfenswert. Insbesondere die D&O schützt bei Haftungsansprüchen aus Gesellschafterbeschlüssen oder Investitionsentscheidungen.
Empfehlung für Ärzte
Einzelpraxen sollten prüfen, ob ihre Betriebshaftpflicht oder Praxisversicherung eine Vertrauensschadenkomponente enthält. MVZ-Geschäftsführer sollten beides separat in Betracht ziehen, da das Haftungsvolumen in größeren Strukturen erheblich sein kann.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Bedarf und gibt Empfehlungen, welche Policen für die jeweilige Praxisstruktur tatsächlich sinnvoll sind.
Fazit: Die Vertrauensschadenversicherung schützt die Praxis vor unehrlichen Mitarbeitern. D&O schützt Führungspersonen vor persönlicher Haftung. Beide sind für größere Arztorganisationen relevant.
Quellen:
- GDV: Unternehmensversicherungen
- BaFin: Versicherungspflichten für Unternehmen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: MVZ und Praxisführung
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