Was passiert mit der Arztpraxis, dem Bankkonto und dem Familienvermögen, wenn ein Arzt plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist, sei es durch Unfall, schwere Krankheit oder Bewusstlosigkeit? Ohne rechtzeitige Vorsorgeregelung greift das Gericht ein und bestellt einen rechtlichen Betreuer. Zwei Instrumente können das verhindern: die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.
Kriterien im Überblick
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Notfall sofort handeln zu können, ohne Einschaltung des Gerichts. Sie ist das stärkere Instrument. Die Betreuungsverfügung hingegen gibt dem Gericht Hinweise, wen es als Betreuer einsetzen soll, hat aber keine direkte Ermächtigungswirkung.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung |
|---|---|---|
| Wirkung | Sofortige Handlungsbefugnis des Bevollmächtigten | Nur Wunsch gegenüber Gericht |
| Gerichtliche Kontrolle | Keine (sofern kein Missbrauch) | Gericht bestellt und kontrolliert |
| Handlungsschnelligkeit | Sofort | Wochen bis Monate |
| Bankgeschäfte möglich | Ja (wenn eingeschlossen) | Nein direkt |
| Praxisrelevante Vertretung | Ja | Nein direkt |
| Form | Schriftlich, notarielle Form für Immobilien/Erbschaft empfohlen | Schriftlich |
| Kosten | 0 bis 500 Euro | Gering |
Für Ärzte mit Praxis, Bankkonten und laufenden Verträgen ist die Vorsorgevollmacht unverzichtbar. Ohne sie kann eine Vertrauensperson die Praxis nicht weiterführen, Bankkonten nicht nutzen und keine Verträge schließen oder kündigen. Das Gericht braucht Zeit, und in dieser Zeit kann erheblicher Schaden entstehen.
Die Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung für Fälle, in denen keine geeignete Vertrauensperson für die Vollmacht zur Verfügung steht.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte sollten dringend eine Vorsorgevollmacht errichten, idealerweise notariell beglaubigt oder beurkundet, damit sie auch für Grundbuchgeschäfte und Erbschaftsangelegenheiten gilt. Die Betreuungsverfügung ergänzt die Vollmacht.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine fehlende Vorsorgevollmacht auch Auswirkungen auf Versicherungsverträge und Praxisbestandsschutz haben kann. Die Absicherung der Praxisnachfolge sollte Teil der umfassenden Vorsorgeplanung sein.
Fazit: Die Vorsorgevollmacht ist für Ärzte mit Praxis das wichtigere Instrument. Die Betreuungsverfügung ist ergänzend sinnvoll, ersetzt die Vollmacht aber nicht.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Bundesnotarkammer: Vorsorgevollmacht
- Bundesärztekammer: Patientenverfügung und Vorsorge
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