Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen, wenn der versicherte Arzt während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie hat keinen Sparanteil und ist deshalb vergleichsweise günstig. Für Ärzte mit Familie oder laufendem Praxisdarlehen gehört sie zu den wichtigsten Absicherungen, weil die Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks den Bedarf selten deckt. Entscheidend sind die richtige Versicherungssumme, die passende Laufzeit und ein früher Abschluss.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall, ohne Sparanteil, und ist dadurch deutlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung.
- Als Faustregel gilt das 3- bis 5-fache des Jahresnettoeinkommens, mindestens aber die Summe aller offenen Kredite.
- Ein 35 Jahre alter Arzt ohne Vorerkrankungen zahlt für 500.000 Euro über 20 Jahre rund 300 bis 600 Euro im Jahr.
- Dient die Police der Absicherung eines Praxisdarlehens, ist die Prämie als Betriebsausgabe voll absetzbar.
- Ein früher Abschluss lohnt sich, weil Alter und Vorerkrankungen die Prämie deutlich erhöhen.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, und leistet sonst nichts. Anders als die Kapitallebensversicherung baut sie kein Guthaben auf, weshalb die Beiträge niedrig bleiben.
Für Ärzte ist sie in bestimmten Lebenslagen zentral: bei Familien mit finanziell abhängigen Kindern, bei laufenden Immobilien- oder Praxiskrediten, bei einem Gesellschaftsanteil in einer Berufsausübungsgemeinschaft und wenn der Partner nicht oder nur teilweise erwerbstätig ist. Das ärztliche Versorgungswerk zahlt zwar eine Hinterbliebenenrente, meist rund 60 Prozent der eigenen Anwartschaft, doch diese reicht für den gewohnten Lebensstandard und offene Verbindlichkeiten in der Regel nicht aus.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Summe orientiert sich am Versorgungsbedarf der Hinterbliebenen und an den offenen Schulden. Als Faustregel gilt das 3- bis 5-fache des Jahresnettoeinkommens.
Dazu kommen konkrete Posten: laufende Kredite in voller Höhe, Kosten für Betreuung und Ausbildung der Kinder sowie die Lebenshaltung der Familie für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren. Wer die Police vor allem zur Absicherung eines Praxisdarlehens abschließt, wählt eine fallende Todesfallsumme, die parallel zur Restschuld sinkt, das senkt den Beitrag. Für die Familienabsicherung passt eine konstante Summe über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit sollte mindestens bis zum Ende der finanziellen Abhängigkeit der Kinder und bis zur vollständigen Kredittilgung reichen.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Die Prämie hängt von Eintrittsalter, Versicherungssumme, Gesundheitszustand und Laufzeit ab. Für eine feste Summe von 500.000 Euro über 20 Jahre ergeben sich je nach Alter deutliche Unterschiede.
| Eintrittsalter | Jahresprämie (Richtwert, 500.000 €, 20 Jahre) |
|---|---|
| 30 Jahre | ca. 250 bis 450 € |
| 35 Jahre | ca. 300 bis 600 € |
| 45 Jahre | ca. 600 bis 1.200 € |
Raucher und Ärzte mit Vorerkrankungen zahlen Risikozuschläge von 50 bis über 100 Prozent. Der frühe Abschluss ist damit der größte Hebel für einen niedrigen Beitrag. Für Ärztepaare ist eine verbundene Police oft günstiger als zwei getrennte Verträge.
Steuer: Betriebsausgabe oder private Vorsorge
Die steuerliche Behandlung hängt vom Zweck der Police ab. Verlangt die Bank bei der Praxisfinanzierung eine Risikolebensversicherung als Sicherheit, ist sie betrieblich veranlasst.
In diesem Fall lässt sich die Prämie als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG voll absetzen. Bei einer Jahresprämie von 1.200 Euro und einem Steuersatz von 42 Prozent sind das rund 504 Euro Ersparnis. Eine rein private Police zählt dagegen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG und ist nur bis zum Höchstbetrag absetzbar, der bei Ärzten durch die Kranken- und Pflegeversicherung meist schon ausgeschöpft ist. Ein Planungshinweis für Paare: Ist die versicherte Person zugleich Versicherungsnehmer, kann die Auszahlung Erbschaftsteuer auslösen. Eine Über-Kreuz-Gestaltung, bei der sich Partner gegenseitig versichern, vermeidet das. Die konkrete Bewertung gehört zum Steuerberater. Wie die Police in die Finanzierung eingebunden wird, zeigt der Leitfaden zur Praxisfinanzierung für Ärzte.
Worauf Ärzte bei der Auswahl achten sollten
Neben Summe und Laufzeit entscheiden einige Details über die Qualität des Schutzes. Sie sollten vor dem Abschluss geklärt sein.
- Gesundheitsfragen vollständig beantworten. Falsche Angaben führen zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Bei komplexer Krankengeschichte empfiehlt sich eine anonyme Voranfrage.
- Begünstigte klar regeln. Festlegen, wer die Summe erhält, und die Regelung mit dem Testament abstimmen. Nach Trennung oder Scheidung aktualisieren.
- Verbundene Police prüfen. Für Ärztepaare ist eine gemeinsame Versicherung oft günstiger.
- Nachversicherung sichern. Eine Option, die Summe ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, ist bei Familienzuwachs oder neuem Kredit wertvoll.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Versicherungssumme zu niedrig. Deckt die Summe Kredite und Versorgung nicht ab, bleibt die Familie ungeschützt.
- Begünstigte nicht aktuell. Nach einer Trennung steht sonst noch der alte Begünstigte im Vertrag.
- Zu spät abgeschlossen. Jedes Jahr und jede Vorerkrankung verteuern den Beitrag.
- Zweck und Steuer nicht abgestimmt. Wer die Kreditabsicherung privat statt betrieblich abschließt, verschenkt den vollen Betriebsausgabenabzug.
Wer hilft Ärzten bei der Risikolebensversicherung?
Bei der Risikolebensversicherung hilft Ärzten ein auf Heilberufe spezialisierter Versicherungsmakler, der Versicherungssumme, Laufzeit und Steuerzweck aufeinander abstimmt. Ärzteversichert berechnet den Bedarf für Familie und Praxisverbindlichkeiten. Die Beratung umfasst:
- Bedarf berechnen: Kredite, Versorgungslücke des Versorgungswerks und Familienbedarf zu einer passenden Summe zusammenführen.
- Zweck steuerlich einordnen: betriebliche Kreditabsicherung von privater Vorsorge trennen und den Abzug nutzen.
- Gesundheitsfragen begleiten: bei Vorerkrankungen mit anonymer Voranfrage die besten Konditionen sichern.
- Ungebundene Makler-Zulassung: Erlaubnis nach § 34d GewO mit Eintrag im Vermittlerregister und eigener Berufshaftpflicht.
Ärzteversichert ist ein Projekt der Kees Finanzberater GmbH und vergleicht die Tarife anbieterunabhängig anhand der für Mediziner entscheidenden Kriterien.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Als Faustregel das 3- bis 5-fache des Jahresnettoeinkommens, mindestens aber die Summe aller offenen Kredite. Bei reiner Kreditabsicherung genügt eine fallende Summe in Höhe der Restschuld.
Was kostet eine Risikolebensversicherung für Ärzte?
Für 500.000 Euro über 20 Jahre je nach Alter rund 250 bis 1.200 Euro im Jahr. Nichtraucher und ein früher Abschluss senken den Beitrag deutlich.
Ist die Prämie steuerlich absetzbar?
Bei Absicherung eines Praxisdarlehens als Betriebsausgabe voll, bei rein privater Police nur begrenzt als sonstige Vorsorgeaufwendung.
Was ist der Unterschied zur Kapitallebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall und hat keinen Sparanteil, die Kapitallebensversicherung baut zusätzlich Guthaben auf und ist teurer.
Zum Thema
- Praxisfinanzierung für Ärzte: Von der Planung bis zum Kredit
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Komplettleitfaden
- Versorgungswerk für Ärzte: Beiträge, Leistungen, Strategien
- Kapitallebensversicherung vs. Risikoleben plus Sparplan
- Risikolebensversicherung (Glossar)
Fazit
Die Risikolebensversicherung ist für Ärzte mit Familie oder Praxisdarlehen eine der günstigsten und wichtigsten Absicherungen. Wer die Summe am tatsächlichen Bedarf ausrichtet, die Laufzeit an Kindern und Krediten orientiert, früh abschließt und den Steuerzweck sauber trennt, schützt Angehörige und Praxis zuverlässig. Ärzteversichert berechnet den Bedarf und vergleicht die passenden Tarife. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV: Lebensversicherung
- Bundesministerium der Finanzen: Einkommensteuer
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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