Die GOÄ-Reform 2026 ist die erste grundlegende Modernisierung der Gebührenordnung für Ärzte seit 1996. Sie führt aktualisierte Leistungspositionen für moderne Medizin (Telemedizin, KI-gestützte Diagnostik) ein und passt Steigerungsfaktoren an. Inkrafttreten und Übergangsregeln sind aktuell Gegenstand der politischen Abstimmung zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Bundesregierung.

Die GOÄ-Reform 2026 modernisiert die seit 1996 unveränderte Gebührenordnung für Ärzte mit neuen Leistungspositionen für Telemedizin und KI-Diagnostik, angepassten Steigerungsfaktoren und einer Reduktion auf rund 2.500 Positionen. Die Honorar-Wirkung hängt von der Fachrichtung und vom individuellen Leistungsspektrum ab.

Hintergrund

Die geltende GOÄ stammt aus dem Jahr 1996 und bildet moderne medizinische Verfahren nur unzureichend ab. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband haben gemeinsam einen Reformvorschlag erarbeitet, der unter anderem folgende Kernelemente enthält:

  • Neue Leistungspositionen für Telemedizin, ambulante Operationen, KI-gestützte Diagnostik und genetische Beratung.
  • Reduktion des Ziffernkatalogs von rund 2.700 auf etwa 2.500 Positionen durch Zusammenlegung veralteter Ziffern.
  • Anpassung der Steigerungsfaktoren mit klareren Begründungspflichten für Faktoren über 2,3.
  • Vereinfachte Rechnungslegung mit aktualisierten Pflichtangaben (§ 12 GOÄ).
  • Übergangszeit voraussichtlich 12 Monate ab Inkrafttreten, in der parallel mit alter und neuer GOÄ abgerechnet werden darf.

Konkrete Honorar-Auswirkungen sind fachrichtungsspezifisch. Operativ tätige Fachrichtungen profitieren tendenziell stärker von den neuen Ziffern als rein konservativ-sprechende.

Was Ärzte konkret tun sollten

  • Praxissoftware-Update prüfen: Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) müssen die neue GOÄ als Datensatz einspielen. Termin beim PVS-Anbieter rechtzeitig klären.
  • Mitarbeiter schulen: Abrechnungs-Personal und MFA mit den neuen Ziffern vertraut machen, insbesondere mit der Faktor-Begründungslogik.
  • Bestandsrechnungen prüfen: GOÄ-Rechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Leistung gestellt werden (Details zur GOÄ-Frist).
  • Fachrichtungs-spezifische Auswirkungen durchgehen: Unfallchirurgen, Onkologen und andere Spezialfachrichtungen sind in unseren Detail-Beiträgen behandelt (Auswirkungen Unfallchirurgen, Auswirkungen Onkologen).
  • Übergangsregeln dokumentieren: Für Privatpatienten und PKV-Versicherte müssen Abrechnungen nachvollziehbar belegen, nach welcher GOÄ-Version abgerechnet wurde.

Wann gilt das nicht?

Vertragsärztliche Leistungen für GKV-Versicherte werden weiterhin nach dem EBM abgerechnet, nicht nach der GOÄ. Die Reform betrifft nur die privatärztliche Abrechnung (Selbstzahler, PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger). Krankenhausärzte rechnen weiterhin über das Krankenhaus ab, nicht direkt nach GOÄ.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärztinnen und Ärzte bei der Umsetzung der GOÄ-Reform 2026 mit Honorar-Optimierung, GOÄ-Schulungen für das Praxis-Team und der Anpassung von Abrechnungsprozessen. Weitere Beiträge finden Sie in der Blog-Übersicht.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →