Das Krankentagegeld sichert das Einkommen bei längerer Krankheit. Für PKV-versicherte Ärzte ist es ein unverzichtbarer Baustein der Absicherung, der aber oft vernachlässigt wird.

Grundlagen

GKV-Mitglieder erhalten Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. PKV-Versicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Für sie ist das private Krankentagegeld die einzige Möglichkeit, Einkommensausfälle bei längerer Krankheit zu überbrücken.

Besonderheiten für Ärzte:

  • Angestellte Ärzte haben in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach beginnt die Einkommenslücke.
  • Niedergelassene Ärzte haben keine Lohnfortzahlung und sind sofort auf Einkommensersatz angewiesen.
  • Selbstständige Ärzte können je nach Praxisorganisation für eine gewisse Zeit vertreten werden.

Krankentagegeld vs. BU:

  • Krankentagegeld leistet bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.
  • BU leistet bei dauerhafter (voraussichtlich mehr als sechs Monate) Berufsunfähigkeit.
  • Beide ergänzen sich und sollten koordiniert werden.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Absicherungsbedarf berechnen

Berechnen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen abzüglich der Betriebskosten (für Praxisinhaber). Das ist der Bedarf, den das Krankentagegeld decken muss.

Schritt 2: Karenztag optimieren

Der Karenztag bestimmt, ab wann die Leistung beginnt. Für angestellte Ärzte ist ein Karenztag nach der Lohnfortzahlungsperiode (43. Tag) sinnvoll. Für niedergelassene Ärzte, die keine Vertretung haben, ist ein möglichst kurzer Karenztag (z.B. 1. Tag) sinnvoll.

Schritt 3: PKV-Tarif auf Krankentagegeld prüfen

Viele PKV-Tarife enthalten ein Krankentagegeld. Prüfen Sie, ob es ausreichend ist und ob es koordiniert mit der Lohnfortzahlung und der BU ist.

Schritt 4: Separaten Krankentagegeldtarif abschließen

Wenn das PKV-Krankentagegeld nicht ausreichend ist, schließen Sie einen separaten Tarif ab. Achten Sie auf Höhe des Tagegelds, Karenztag, Endalter und Gesundheitsprüfung.

Schritt 5: Abstimmung mit BU sicherstellen

Stellen Sie sicher, dass Krankentagegeld und BU nahtlos ineinandergreifen: Krankentagegeld überbrückt die Zeit, bis die BU-Prüfung abgeschlossen ist.

Schritt 6: Jährliche Überprüfung

Passen Sie die Höhe des Krankentagegelds an Einkommensentwicklungen an.

Häufige Fehler vermeiden

Kein Krankentagegeld für PKV-Versicherte: Wer als PKV-Versicherter kein Krankentagegeld hat, kann bei längerer Krankheit schnell in finanzielle Not geraten.

Zu langer Karenztag: Wer erst ab dem 43. Tag Leistungen erhält, hat bei niedergelassenen Ärzten ohne Vertretungsregelung einen langen Selbstbehalt.

Überschneidung mit BU nicht koordiniert: Ohne klare Koordination kann es zu Doppelleistungen oder Lücken kommen.

Höhe nach Einkommenserhöhung nicht angepasst: Wenn das Einkommen steigt und das Krankentagegeld nicht angepasst wird, entsteht eine Versorgungslücke.

Fazit

Das Krankentagegeld ist für PKV-versicherte Ärzte unverzichtbar. Stimmen Sie es mit Ihrer BU und Ihrer Lohnfortzahlungssituation ab. Ärzteversichert hilft Ihnen bei der optimalen Gestaltung.

Quellen:

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