Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit ab einem vereinbarten Karenztag einen festen Tagessatz zahlt und so den Einkommensausfall überbrückt. Rechtsgrundlage ist § 192 Abs. 5 VVG. Für privat versicherte Ärzte ist es unverzichtbar, weil ihnen kein gesetzliches Krankengeld zusteht. Wie viel Absicherung nötig ist, hängt vom Nettoeinkommen, den laufenden Praxiskosten und der Frage ab, ob jemand angestellt oder niedergelassen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat versicherte Ärzte erhalten kein gesetzliches Krankengeld, das Krankentagegeld ist für sie die einzige Einkommensabsicherung bei längerer Krankheit.
  • Angestellte bekommen sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach entsteht ohne Absicherung eine Lücke.
  • Der Tagessatz sollte das Nettoeinkommen und bei Niedergelassenen zusätzlich die laufenden Praxisfixkosten decken.
  • Der Karenztag bestimmt, ab wann gezahlt wird. Übliche Varianten sind der 8., 15., 29. oder 43. Krankheitstag.
  • Krankentagegeld überbrückt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den dauerhaften Fall.

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ersetzt bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit das ausfallende Einkommen. Der Versicherer zahlt ab dem vereinbarten Karenztag einen festen Tagessatz, bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist oder die vereinbarte Höchstdauer erreicht wird.

Rechtlich ist die Krankentagegeldversicherung nach § 192 Abs. 5 VVG eine eigenständige Form der Krankenversicherung. Der entscheidende Punkt für Ärzte: Wer privat krankenversichert ist, hat keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld nach § 44 SGB V. Ohne privates Krankentagegeld steht ein privat versicherter Arzt bei längerer Krankheit ganz ohne Einkommensersatz da. Viele PKV-Tarife enthalten bereits ein Krankentagegeld, das aber häufig zu niedrig bemessen ist und geprüft werden sollte.


Angestellt oder niedergelassen: wer braucht es?

Der Bedarf hängt stark von der Tätigkeitsform ab, notwendig ist die Absicherung aber in fast allen Konstellationen.

Angestellte Ärzte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach zahlt die gesetzliche Kasse bei GKV-Versicherten ein Krankengeld von 70 Prozent des Brutto, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bei Ober- und Chefarztgehältern klafft dadurch eine erhebliche Lücke zum gewohnten Netto. Privat versicherte Angestellte erhalten nach der Entgeltfortzahlung gar nichts und brauchen das Krankentagegeld ab der siebten Woche. Niedergelassene Ärzte haben keine Entgeltfortzahlung und sind vom ersten Ausfalltag an auf Einkommensersatz angewiesen, während die Praxiskosten weiterlaufen.


Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Der Tagessatz sollte das durchschnittliche Nettoeinkommen abzüglich ersparter Kosten abbilden, bei Praxisinhabern zuzüglich der laufenden Fixkosten. In der Praxis liegen sinnvolle Tagessätze für niedergelassene Ärzte bei 200 bis 500 Euro.

Die Lücke ist bei Niedergelassenen doppelt: Das Praxiseinkommen fällt weg, aber Personal, Miete sowie Leasing laufen weiter, oft 150 bis 400 Euro pro Tag. Der Tagessatz sollte beides abdecken. Viele Versicherer verlangen beim Abschluss einen Einkommensnachweis, und der vereinbarte Satz darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Nach einer Einkommenssteigerung sollte die Höhe angepasst werden, sonst entsteht schleichend eine Unterdeckung.


Karenzzeit richtig wählen

Der Karenztag legt fest, ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnt. Übliche Varianten sind der 8., 15., 29. oder 43. Tag, je später der Beginn, desto niedriger die Prämie.

Für die Wahl ist die eigene Situation entscheidend. Angestellte wählen den Karenztag sinnvoll passend zum Ende der Entgeltfortzahlung, also ab dem 43. Tag. Niedergelassene Ärzte ohne Vertretungsregelung brauchen einen möglichst kurzen Karenztag, damit die Praxiskosten früh gedeckt sind. Wer eine Vertretung organisieren kann, verlängert die Karenzzeit und senkt so den Beitrag.


Was kostet Krankentagegeld?

Die Prämie richtet sich nach Tagessatz, Karenzzeit sowie Eintrittsalter. Sie liegt je nach Kombination zwischen rund 50 und 400 Euro im Monat.

Ein niedergelassener Arzt mit einem Tagessatz von 300 Euro und 43 Tagen Karenzzeit zahlt typischerweise 80 bis 200 Euro monatlich. Ein kürzerer Karenztag erhöht den Beitrag, ein längerer senkt ihn. Steuerlich zählen die Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die ausgezahlte Leistung ist als Versicherungsleistung steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG).


Krankentagegeld, Krankengeld, BU oder Krankenhaustagegeld?

Vier Bausteine werden häufig verwechselt, decken aber unterschiedliche Fälle ab. Die Übersicht zeigt die Abgrenzung.

BausteinWann es leistetFür wen zentral
Krankentagegeldvorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab Karenztagprivat versicherte und niedergelassene Ärzte
Gesetzliches KrankengeldArbeitsunfähigkeit ab 43. Tag, gedeckeltGKV-versicherte Angestellte
Berufsunfähigkeitsversicherungdauerhafte Berufsunfähigkeit (über sechs Monate)alle Ärzte
Krankenhaustagegeldnur bei vollstationärem Aufenthaltergänzend, kein Einkommensersatz

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung müssen nahtlos ineinandergreifen: Das Krankentagegeld überbrückt die Zeit, bis die Berufsunfähigkeit anerkannt ist. Die Abgrenzung zum reinen Klinik-Baustein erklärt der Leitfaden zum Krankenhaustagegeld für Ärzte, den langfristigen Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.


Fristen, Meldung und Kündigung

Bei der Meldung und Kündigung gelten feste Regeln, die über den Leistungsanspruch entscheiden. Die Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer unverzüglich zu melden, spätestens am Tag nach Beginn der Karenzzeit.

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen lückenlos eingereicht werden, sonst drohen Leistungskürzungen. Die Leistung wird bis zur Wiederkehr der Arbeitsfähigkeit gezahlt, viele Tarife begrenzen sie auf 720 oder 1.095 Tage je Erkrankungsfall. Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Für die Kündigung gelten die Regeln der privaten Krankenversicherung, bei einer Beitragserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht nach § 205 VVG. Wie beim gesamten Schutz gilt: erst der neue Vertrag, dann die Kündigung des alten, damit keine Lücke entsteht.


Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Kein Krankentagegeld trotz PKV. Wer privat versichert ist und keinen Schutz hat, steht nach der Entgeltfortzahlung ohne Einkommen da.
  • Karenztag zu lang gewählt. Niedergelassene ohne Vertretung tragen sonst einen langen Selbstbehalt ohne Deckung.
  • Höhe nicht angepasst. Steigt das Einkommen, ohne dass der Tagessatz mitwächst, entsteht eine Versorgungslücke.
  • BU und Krankentagegeld nicht koordiniert. Ohne Abstimmung drohen Lücken beim Übergang von vorübergehender zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

Wer hilft Ärzten beim Krankentagegeld?

Beim Krankentagegeld hilft Ärzten ein auf Heilberufe spezialisierter Versicherungsmakler, der Tagessatz, Karenzzeit sowie die Abstimmung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ärztespezifisch bewertet. Ärzteversichert berechnet die individuelle Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit. Die Beratung umfasst:

  • Bedarf berechnen: Nettoeinkommen und laufende Praxisfixkosten zu einem passenden Tagessatz zusammenführen.
  • Karenztag optimieren: Beginn der Leistung auf Entgeltfortzahlung oder Vertretungsmöglichkeit abstimmen.
  • Mit der BU koordinieren: nahtlosen Übergang von vorübergehender zu dauerhafter Absicherung sicherstellen.
  • Ungebundene Makler-Zulassung: Erlaubnis nach § 34d GewO mit Eintrag im Vermittlerregister und eigener Berufshaftpflicht.

Ärzteversichert ist ein Projekt der Kees Finanzberater GmbH und vergleicht die Tarife anbieterunabhängig anhand der für Mediziner entscheidenden Kriterien.


Häufige Fragen

Warum brauchen privat versicherte Ärzte ein Krankentagegeld?

Weil ihnen das gesetzliche Krankengeld nach § 44 SGB V nicht zusteht. Ohne privates Krankentagegeld fehlt bei längerer Krankheit jeder Einkommensersatz.

Welcher Karenztag ist der richtige?

Für Angestellte der 43. Tag, passend zum Ende der Entgeltfortzahlung. Niedergelassene ohne Vertretung wählen einen kurzen Karenztag.

Wie hoch sollte der Tagessatz sein?

So hoch, dass er das Nettoeinkommen und bei Praxisinhabern die laufenden Fixkosten deckt, oft 200 bis 500 Euro pro Tag.

Was kostet das Krankentagegeld?

Je nach Tagessatz und Karenzzeit zwischen rund 50 und 400 Euro im Monat. Ein Beispiel: 300 Euro Tagessatz bei 43 Tagen Karenz kostet etwa 80 bis 200 Euro.


Zum Thema

Fazit

Das Krankentagegeld ist für privat versicherte und niedergelassene Ärzte die zentrale Absicherung gegen Einkommensausfall bei Krankheit. Entscheidend sind ein Tagessatz, der Einkommen und Praxiskosten abdeckt, ein zur eigenen Situation passender Karenztag und die saubere Abstimmung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ärzteversichert berechnet die Versorgungslücke und vergleicht die passenden Tarife. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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